Kreis Südwestpfalz Strafmaß: Dreieinhalb Jahre Haft

„Er wollte ja eigentlich nur Gutes tun.“ Doch mal abgesehen von dem edlen Motiv, das der Pflichtverteidiger dem Angeklagten bescheinigte: Strafbar habe sich der 52-Jährige jedenfalls nicht gemacht. Die Richter aber sahen das anders: Schuldig der Steuerhinterziehung sowie der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt – so lautete gestern Nachmittag das Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht Kaiserslautern. Für dreieinhalb Jahre soll der Unternehmer nun hinter Gitter.

Der Betriebswirt hat vor einigen Jahren Pflegekräfte aus Osteuropa in die Südwestpfalz geholt und an Familien in Zweibrücken und Umgebung, zudem bis ins Saarland hinein vermittelt (). Das eigens dafür gegründete Unternehmen mit Sitz in einem Ort im Landkreis Südwestpfalz legte etwa Ende 2006 los – und ging gut drei Jahre später den Bach runter. Doch auch als ein Insolvenzverwalter schon die Regie übernommen hatte, soll der 52-Jährige die Frauen, die er in Litauen angeheuert und dann als Haushalts- und Pflegehilfskräfte untergebracht hat, weiterbeschäftigt haben, ohne dass dies angemeldet war. Den Lohn hatte er, wie die Ermittlungen des Zoll ergaben, den Frauen in bar in die Hand gedrückt. Weder Finanzamt noch Versicherungsträger wussten Genaues. Die Buchführung des Unternehmens sollte sich später als eine Art Zettelwirtschaft entpuppen. Dem Plädoyer des einen der beiden Verteidiger ließ sich in etwa entnehmen, dass sein Mandant im Grunde nicht anderes im Sinn hatte, als tapfer und unerschrocken den akuten Pflegenotstand zu bekämpfen. „Gut gemeint, schlecht gemacht“, räumte zumindest der zweite Verteidiger ein, dass der Mandant bei seinem Feldzug gegen das tägliche Leiden Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger wohl doch einiges nicht so ganz korrekt abgewickelt hat. Die ihm zur Last gelegten Straftatbestände aber hätten sich in der Hauptverhandlung nicht erhärtet. Zum einen sei der Betriebswirt ja gar nicht als Arbeitgeber aufgetreten. Und vor allem habe es an Vorsatz gemangelt. Mit dem Freispruch, den beide Verteidiger für den noch immer auf dem Sektor „Personal-Vermittlung“ tätigen Mann verlangten, wurde es gestern jedoch nichts. Genau 134 Tage nach der ersten Verlesung der Anklageschrift sprach die Vorsitzende des des Schöffengerichts ihr Urteil. Nach Überzeugung der Richter hat der Mann in jeweils 37 Fällen zum einen die Lohnsteuer hinterzogen. Zum anderen habe er Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut – konkret handelt es sich um die Arbeitnehmer-Anteile, die an Sozialversicherungsträger abzuführen sind. Mit rund 850 000 Euro ist letztlich der Schaden beziffert, der der Allgemeinheit in jenen 37 Fällen entstanden ist, die bis zuletzt Gegenstand des Strafverfahrens waren. Zunächst war in der Anklage von fast einer Million die Rede, um die der Unternehmer Fiskus und Versicherungsträger geprellt haben soll. Im Laufe der beiden Hauptverhandlungen – die erste war wegen Krankheit des Angeklagten geplatzt, das Verfahren dann aber recht rasch neu aufgerollt worden – hat das Gericht die Anzahl der Fälle und mithin die Summe bereinigt. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten hatte der Staatsanwalt gefordert. Das Gericht blieb mit dem Strafmaß nur um ein Vierteljahr darunter. Allerdings ließ es das Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken vom Februar 2009 mit einfließen: Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 85 Fällen war der Betriebswirt damals zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte als Rechner die Kasse einer südwestpfälzischen Kirchenstiftung ziemlich geschmälert. Die Haftstrafe war 2011 gleich war zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungsfrist später verlängert worden. Jene Freiheitsstrafe „verrechnete“ das Gericht mit der neuerlichen Strafe. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

x