Kreis Südwestpfalz Stichwort: Kutschenführerschein

Im Dezember 2016 hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Einführung eines Kutschenführerscheins beschlossen. Eingeführt wurde er im Juni 2017. Ziel ist es, die Kutschfahrer fit für die Teilnahme am Straßenverkehr zu machen. Unterschieden wird zwischen den Kutschenführerscheinen A und B. Der A-Schein richtet sich an Privatpersonen, die mit Pferdegespannen am öffentlichen Verkehr teilnehmen. In der theoretischen Ausbildung geht es um die Bedürfnisse und die Leistungsfähigkeit der Pferde, um die Sicherheitsüberprüfung des Geschirrs und das vorausschauende Fahren. Im Praxisteil werden das Aufschirren und Anspannen sowie die Gespannkontrolle geübt. Außerdem stehen Übungsfahren auf dem Lehrplan. Ab 16 Jahren darf man mit dem A-Schein alleine fahren, jüngere Fahrer dürfen nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers auf dem Kutschbock lenken. Die Ausbildung kostet 550 Euro. Der B-Schein richtet sich an Fahrer, die Personen oder Güter gegen ein Entgelt transportieren. Hier steht die Sicherheit im Mittelpunkt, etwa die Ladungssicherung, das Erkennen von Gefahrenstellen sowie Sicherheitsaspekte bei den Kutschen. Im praktischen Teil werden die Fahrschüler auch auf schweren Gespannen und Planwagen ausgebildet. Interessenten müssen mindestens 18 Jahre alt sein und den A-Schein haben.

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