Fischbach/Salzwoog Sonderregelung für Holztransporte

Für den Abtransport von Holz gibt es eine Sonderregelung während der dreimonatigen Straßensperrung.
Für den Abtransport von Holz gibt es eine Sonderregelung während der dreimonatigen Straßensperrung.

Für die Zeit der Bauphase an der L 478 und der damit verbundenen Vollsperrung wurden nun auch für Holztransporte besondere Regelungen getroffen, wie Richard Lutz vom Landesbetrieb Mobilität der RHEINPFALZ mitteilte.

Für den Lkw-Verkehr ist die Umleitung über den Braunsberg gesperrt. Allerdings gibt es dort eine bewirtschaftete Waldfläche von 5500 Hektar. Täglich werden etwa 500 Festmeter Holz bewegt. Der Holztransport könne nicht ganz auf der Umleitungsstrecke verboten werden, zumal weiterverarbeitende Betriebe auf die pünktlichen Lieferungen angewiesen seien, sagte Lutz.

Um den Sicherheitsanforderungen Rechnung zu tragen – es sollen sich keine Busse und Lkw begegnen – haben Forst, Kreisverwaltung und LBM ein Konzept entwickelt: In den kritischen Bereichen an der Felsnase und in der Haarnadelkurve sind keine Holztransporte zugelassen. Vor der Felsnase müssen Transporter in Waldwege abbiegen. Danach dürfen diese auf etwa 1000 Meter in Richtung Salzwoog fahren, müssen dann aber vor der Steigung wieder in den Wald abbiegen. Ab der Kuppe darf die Straße wieder befahren werden.

Holztransporte sind nur zugelassen, wenn keine Busse die Strecke befahren: von 9.30 bis 11.20 Uhr, 14 bis 15.10 Uhr, 16.30 bis 18.15 Uhr, 18.45 bis 5.15 Uhr sowie samstags und sonntags.

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