Trulben Ratsbeschluss wegen Rechtswidrigkeit ausgesetzt

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Klaus Weber, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, hat den Beschluss des Trulber Gemeinderates vom 11. Januar ausgesetzt. Die Entscheidung, die Sätze für die Grund- und Gewerbesteuern nicht zu erhöhen, war rechtswidrig.

Am 11. Januar hatte der Gemeinderat mit CDU-Mehrheit den Vorschlag von Ortsbürgermeister Harald Hatzfeld zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern abgelehnt. Weil Hatzfeld sich nicht gegen den Gemeinderat stellen wollte, sah er von einer Aussetzung des Beschlusses ab. Am Donnerstagnachmittag informierte ihn dann Verbandsbürgermeister Klaus Weber per E-Mail darüber, dass er, Weber, den Ratsbeschluss ausgesetzt habe. Weber ordnete an, dass kurzfristig eine neue Gemeinderatssitzung einzuberufen ist. Weber wird den Gemeinderat in dieser Sitzung darum bitten, die Realsteuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern mindestens der Höhe der Nivellierungssätze entsprechend der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes anzugleichen.

Die Entscheidung Webers hat Hatzfeld den drei Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat mitgeteilt. Am 11. Januar war der 8. Februar bereits als nächster Sitzungstermin gebilligt worden, dann wird das Thema Erhöhung der Hebesätze erneut beraten. Weber kündigte gegenüber der RHEINPFALZ an, in die Sitzung zu kommen. Es sei zwar unerfreulich, aber für den Rat bleibe keine andere Möglichkeit, als die Realsteuerhebesätze mindestens den Nivellierungssätzen anzupassen. Sowohl Hatzfeld als auch Weber hoffen, dass ein Umdenken im Rat stattfindet und eine Erhöhung beschlossen wird.

Weber erklärte, dass durch die Ablehnung der Erhöhung der Hebesätze der Ortsgemeinde Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung verloren gehen. Sie müsse zudem Ausgaben für Verbandsgemeinde- und Kreisumlage leisten, die nicht dem tatsächlichen Steueraufkommen entsprechen. Zur Erzielung von Erträgen und Einzahlungen hätte die Ortsgemeinde aber alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor sie Investitionskredite in Anspruch nimmt. Da laut Weber die Ortsgemeinde für ihre Investitionsvorhaben wie die Trualbhalle und den Straßenbau generell Investitionskredite aufnehmen muss, stellt die Ablehnung der Erhöhung der Hebesätze einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar.

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