Kreis Südwestpfalz Nur zwei statt fünf Räder bei Vinningen

Von den ursprünglich fünf geplanten Windrädern bei Kröppen und Vinningen (wir berichteten zuletzt am 18. März 2017) werden voraussichtlich nur zwei gebaut werden, und zwar die beiden Anlagen auf Kröpper Gemarkung. Das teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.

Die Deutsche Flugsicherung hatte Einwände gegen den Bau der Anlagen erhoben. Daher gab die Kreisverwaltung kein grünes Licht für den geplanten Windpark Kröppen/Vinningen unterhalb der L 478. Laut Kreissprecher Thorsten Höh hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für zwei der Anlagen die Zustimmung erteilt. Der Errichtung einer dritten Anlage stehe Paragraf 18a des Luftverkehrsgesetz entgegen. Danach dürfen Bauwerke – hier die Windkraftanlagen – nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Im Fall des Windparks betreffe die Störung die zivile Flugsicherungseinrichtung DVOR Zweibrücken, die eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs unterstütze. VOR-Anlagen sind laut Höh Funknavigationsanlagen (Funkfeuer), die den Navigationsempfängern an Bord der Luftfahrzeuge Winkelinformationen liefern, also Informationen darüber, in welchem Winkel sich das Luftfahrzeug auf die Anlage zu-, von ihr weg- oder an ihr vorbeibewegt. Laut der gutachterlichen Stellungnahme der Deutsche Flugsicherung GmbH werden bei der Errichtung von zwei der geplanten Anlagen zusätzliche Störbeiträge erwartet, die akzeptabel sind. Beim Bau von drei Windkraftanlagen wäre dies aber nicht mehr der Fall. Die Firma Juwi, die die Anlagen errichten will, favorisiere die Windräder auf der Gemarkung Kröppen. Für sie werde die Genehmigungsfähigkeit weiter geprüft.

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