Kreis Südwestpfalz Nach Ostern Ideen vorstellen

Wenn die Bürger den Plänen offen gegenüberstehen, dann soll es im Konzept „Dorferneuerung“ der Gemeinde Maßweiler einige Veränderungen geben. Mit dem Konzept hat sich der Bauausschuss der Gemeinde Ende Februar beschäftigt. In der Ratssitzung im Januar war bereits angeklungen, dass die ursprünglich mal vorgesehene Idee von einer Allee am Friedhof im Prinzip vom Tisch ist.

Auf dem Tisch liegt weiter die Idee, das katholische Pfarrheim künftig als Rathaus zu nutzen und im jetzigen Rathaus beim Kindergarten einen mobilen Pflegedienst unterzubringen (). „Wir wollen das in einer Einwohnerversammlung auch mit den Bürgern diskutieren“, sagte Bürgermeister Herbert Semmet auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die wird es aber erst nach Ostern geben. Es seien Ideen entwickelt worden, die den Bedürfnissen der Bürger Rechnung tragen sollen. Deshalb sei es im Ausschuss als sinnvoll angesehen worden, sich angesichts der demografischen Entwicklung mit einem Thema wie mobiler Pflegedienst/Gesundheitszentrum auseinanderzusetzen. Dafür würde sich das bisherige Rathaus anbieten. Der Gemeindesitz könnte nach den besprochenen Ideen künftig im früheren katholischen Gemeindehaus sein. „Wenn von Bürgerseite Zustimmung zu diesen Ideen signalisiert wird, dann wird sich der Gemeinderat intensiver damit befassen“, sagt Semmet. In dem Pfarrheim ist im Obergeschoss die Gemeindebücherei untergebracht. Der Saal im Erdgeschoss kann für Feiern gemietet werden, außerdem finden dort Singstunden und die Treffen der Messdiener statt. „Daran wird es keine Änderungen geben“, hatte Semmet im Dezember gegenüber der RHEINPFALZ versichert. Geprüft wird derzeit auch, ob im Ort ein Sanierungsgebiet ausgewiesen werden könnte. Beispielsweise im Bereich der „Siedlung“, wo viele Häuser stehen, die vor 1945 gebaut wurden. Vorteil eines gesondert ausgewiesenen Sanierungsgebietes: bessere Zuschussmöglichkeiten für die Hauseigentümer, wenn diese ihr Gebäude sanieren. Es gibt beispielsweise besondere Abschreibemöglichkeiten. „Das würden wir aber nur machen, wenn die Vorteile eines Sanierungsgebietes die Nachteile deutlich überwiegen“, steht für Herbert Semmet fest. Innerhalb eines Sanierungsgebietes gibt es sogenannte Gestaltungsvorschriften, die einen klaren Rahmen setzen, was zulässig ist. Beispielsweise können nur ganz wenige Farben für die Häuser zugelassen sein. Wenn dieser Rahmen zu eng gefasst wäre, würde er sanierungswilligen Hauseigentümern zu enge Fesseln anlegen. „Dann wird das kein Thema für uns sein“, sagt der Bürgermeister. Aber das werde jetzt genau geprüft. (add/bld)

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