Pirmasens / Hauenstein Mit Sektflasche den Ex geschlagen

Vor dem Pirmasenser Amtsgericht muss sich eine Frau unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Vor dem Pirmasenser Amtsgericht muss sich eine Frau unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung und des Diebstahls muss sich derzeit eine 51-jährige Frau vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt der Frau zur Last, am 23. März 2020 in der Verbandsgemeinde Hauenstein ihrem damaligen Freund eine Sektflasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Den am Boden Liegenden soll sie noch getreten haben, so dass dieser eine Platzwunde erlitten habe und bewusstlos geworden sei.

Am 2. April 2020 soll die Angeklagte in der Wohnung ihres Freundes eine Kamera, einen Laptop, eine Mikrowelle und einen Kaffeevollautomaten zerstört haben. Gesamtschaden 2000 Euro. Am nächsten Tag soll sie verschiedene Gegenstände ihres Freundes aus der Wohnung entwendet haben: ein Handy im Wert von 800 Euro, eine Armbanduhr im Wert von 1200 Euro, eine Halskette im Wert von 1800 Euro, eine Gleitsichtbrille im Wert von 100 Euro und eine Geldtasche mit 1000 Euro Bargeld. So die Anklage.

Ein Internetbekannter sagt als Zeuge aus

Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Derzeit befindet sie sich nach eigenen Angaben in einer Reha-Maßnahme wegen Alkoholabhängigkeit. Mit dem angeblich Geschädigten habe sie ein Jahr lang eine Beziehung gehabt, gab sie an.

Ein Internetbekannter des angeblich Geschädigten erzählte von merkwürdigen Telefonaten mit seinem Bekannten über Skype: Die Angeklagte habe ihren Freund gefragt, ob sie auch mit ihm reden dürfe, was der aber verneint habe. Dann komme eine Weinflasche ins Bild und eine Hand. Dann habe er nur noch dumpfe Geräusche gehört. Aber es habe keine Antwort und kein Bild mehr gegeben. Eine Woche später habe ihm sein Bekannter erzählt, die Angeklagte habe ihm eine Flasche auf den Kopf gehauen, wodurch er eine riesige Platzwunde gehabt habe. Gesehen habe er die aber nicht, sagte der Zeuge.

Wegen Schädelprellung beim Arzt

Bei einem anderen Telefonat mit seinem Bekannten habe die Angeklagte wissen wollen, wer anruft. Als sie das nicht erfuhr, habe sie das Handy genommen und auf den Boden geworfen. Sein Bekannter habe geschimpft. Der trinke gern Alkohol, werde dann aber nicht aggressiv, erzählte der Zeuge von Besuchen bei dem Mann. Und die beiden hätten sich gegenseitig bei der Polizei angezeigt.

Laut einem ärztlichen Bericht, den das Gericht verlas, soll der angeblich Geschädigte im Dezember 2019 wegen einer Schädelprellung in Behandlung gewesen sein, die er durch Fußtritte und Schläge erlitten haben will. Am 23. März 2020 will der Mann laut Arztbericht eine drei Zentimeter lange Stirnnarbe, Kopfschmerzen und Tinnitus erlitten haben – durch einen Flaschenwurf von seiner Freundin. Aber der Mann habe ihn erst Anfang Mai mit einer frischen Narbe an der Stirn aufgesucht.

Da der angeblich Geschädigte wegen eines Umzugs die Ladung zum Gerichtstermin nicht erhalten hatte, setzte das Gericht das Verfahren bis 1. Februar 2023 aus.

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