Kreis Südwestpfalz Man sieht sich vor Gericht

Der Kirchheimer Hof nahe des Blieskasteler Ortsteils Breitfurt wird zum Zankapfel zwischen Saarpfalz-Kreis und Stadtverwaltung.
Der Kirchheimer Hof nahe des Blieskasteler Ortsteils Breitfurt wird zum Zankapfel zwischen Saarpfalz-Kreis und Stadtverwaltung.

Es geht ums kulturelle Erbe, um die Macht und um die Gerechtigkeit. Am Dienstagabend stimmte der Blieskasteler Stadtrat für den Rechtsstreit mit der Verwaltung des Saarpfalz-Kreises. Landrat Theophil Gallo (SPD) hatte vor Weihnachten einen Beschluss des Stadtrats kassiert und als übergeordnete Behörde die Voranfrage zum Bau eines Wohnhauses und eines Gärtnereibetriebes auf dem Kirchheimer Hof bei Breitfurt angenommen.

Um die „Rechte der Stadt Blieskastel zu wahren“, berief Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener (CDU) für Dienstagabend eine Sondersitzung des Blieskasteler Stadtrates ein. Einziger Tagesordnungspunkt: der Streit mit dem Landrat des Saarpfalz-Kreises um den Kirchheimer Hof bei Breitfurt. Auf dem ehemaligen Landgut in schönster Lage an den Hängen des Bliestals beabsichtigt der Unternehmer Oliver Schmitt, ein Wohnhaus zu bauen und eine Baumschule zu gründen. Dafür stellte Schmitt, der seit 2013 Eigentümer des Kirchheimer Hofes ist, eine Bauvoranfrage bei der Stadt Blieskastel. Diese Anfrage lehnte der Stadtrat im vergangenen Jahr ab. Die politische Begründung war die Furcht vor dem Verlust des kulturellen Erbes. Wie Bürgermeisterin Faber-Wegener sagte, ging am 22. Dezember das Schreiben mit der Nachricht aus dem Landratsamt ein, dass Landrat Theophil Gallo das „Einvernehmen“ mit den Absichten des Bauherrn ersatzweise für die Stadt herstelle. Damit kassierte Gallo die Entscheidung des Blieskasteler Stadtrats. Faber-Wegener: „Der Landrat hat das Einvernehmen der Stadt ersetzt.“ Dazu sei der Landkreis als Untere Baubehörde aber nur dann berechtigt, wenn dem ablehnenden Beschluss der Gemeinde rechtliche Mängel zugrunde liegen. Die seien aber bei der Ablehnung von Oliver Schmitts Bauvoranfrage durch die Stadt Blieskastel nicht zu finden, so die Bürgermeisterin. Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung vom 22. Dezember und den per Fax eingegangenen Vorbescheid vom Vortag legt die Stadt Blieskastel gemäß des Beschlusses vom Dienstag nun Widerspruch ein. Zudem will die Stadt beim Verwaltungsgericht einen „Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung“ stellen. „Sonst hat das keine aufschiebende Wirkung“, sagte Grünen-Sprecherin Lisa Becker. Die Juristin hält die „Entscheidung des Landrates für nicht nachvollziehbar“. SPD-Fraktionssprecher Guido Freidinger sieht in dem Vorhaben eine unrechtmäßige Bevorzugung des Bauherrn Oliver Schmitt gegenüber den anderen Bauwilligen. „Ein Wohnhaus in privilegierter Lage ist eine Ausnahme“, sagte Freidinger. Eine Baugenehmigung sei dort nur unter besonderen Bedingungen möglich. Diese lägen in diesem Fall aber nicht vor. Die „Tatbestände sind geprüft“, sagte Freidinger. Es müsse jeder vor dem Gesetz gleich behandelt werden, mahnte der SPD-Kommunalpolitiker. Die SPD-Stadtratsfraktion möchte den Kirchheimer Hof als Ensemble erhalten und damit an die kulturelle Vergangenheit des Landgutes erinnern, das im 19. Jahrhundert von Baron de Malespine zum Landsitz ausgebaut wurde und das einmal dem Zweibrücker herzoglichen Außenminister Freiherr von Hofenfels gehörte. Der Blieskasteler Stadtrat stimmte den rechtlichen Schritten gegen das Homburger Landratsamt bei einer Enthaltung zu. Laut Faber-Wegener könne nach dem Beschluss die Widerspruchsfrist eingehalten werden.

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