Herschberg Kindergarten darf wieder religiöse Angebote unterbreiten

Der Herschberger Kindergarten, hier ein Foto aus dem Jahr 2020, wird derzeit saniert und erweitert.
Der Herschberger Kindergarten, hier ein Foto aus dem Jahr 2020, wird derzeit saniert und erweitert.

Der Kindergarten in Herschberg, der gerade saniert und erweitert wird, schrieb einst negative Schlagzeilen, die mit der religiösen Erziehung in der Einrichtung zu tun hatten. Eine damalige Erzieherin, die der Religiosität im Kindergarten ein viel zu hohes Gewicht beimaß, geriet in den Fokus des Ärgers, der landesweit für Aufsehen sorgte. Die Folge: Der Gemeinderat beschloss, dass religiöse Angebote im Kindergarten grundsätzlich außen vor sind. Das blieb bis jetzt so, wird sich aber ändern.

„Lang, lang ist es her“, sagte Herschbergs aktueller Bürgermeister Andreas Schneider. So lange, dass sich viele nicht mehr an die Vorkommnisse erinnern können, auch weil sie zum Teil damals zu jung waren. Das Thema geriet im Verlauf der Jahre in Vergessenheit, aber der Ratsbeschluss, dass im Kindergarten nicht religiös gearbeitet werden darf, der stand. Religiöse Arbeit im Herschberger Kindergarten war seither nicht erlaubt.

Anfrage der Kirche

Von Kirchenseite habe es jetzt Anfragen gegeben, ob es nicht wieder möglich wäre, projektbezogen Angebote mit religiösen Aspekten wieder zu unterbreiten, informierte Schneider jüngst den Gemeinderat. Dass der Beschluss zum Verzicht auf die religiöse Arbeit im Kindergarten einst gefasst wurde, steht fest. „Aber der Ratsbeschluss war nicht mehr zu finden“, so Schneider. Diesen Ratsbeschluss einfach aufzuheben, war folglich nicht möglich. Deshalb beschloss der Rat, dass religiöse Arbeit im Kindergarten wieder zugelassen wird. Mit Einschränkungen.

Da sich die Gesellschaft seit den damaligen Vorkommnissen ohnehin grundlegend verändert habe und für viele Menschen die Distanz zu diesen religiösen Angeboten größer wurde, zudem Kinder nicht-christlichen Glaubens die Kita besuchen, müssen die religiösen Angebote jeweils angekündigt werden. Die Eltern können dann entscheiden, ob ihr Kind teilnehmen soll oder nicht. Eine Teilnahmeverpflichtung gibt es nicht.

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