Zweibrücken / THALEISCHWEILER / WALLHALBEN
I-Phone und Laptop nie geliefert – Jetzt ist er geliefert
In diesen drei Jahren muss der Mann unter Aufsicht eines Bewährungshelfers 100 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Der Verkaufserlös seiner strafbaren Handlungen – immerhin ein Betrag über 1500 Euro – wird eingezogen.
Oberamtsanwalt Gries warf dem 39-Jährigen in seiner Anklageschrift vor, im Juli und Dezember vergangenen Jahres über die Internetplattform Facebook zwei I-Phones und ein Laptop angeboten zu haben. Das Laptop bot er für 250 Euro, die I-Phones mit 250 Euro und ein neueres Modell für über 1000 Euro zum Kauf an. Drei Interessenten leisteten Vorkasse, erhielten aber nie die bestellten Gegenstände. Es ist fraglich, ob der Angeklagte jemals im Besitz der Geräte war.
Auf die Vorwürfe angesprochen, sagte der Verteidiger des 39-Jährigen, Rechtsanwalt Max Kampschulte aus Zweibrücken, „dem ist nichts hinzuzufügen“. Damit räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft umfänglich ein.
Acht Fälle im Vorstrafenregister
Der Angeklagte begründete sein Verhalten damit, dass seine Lebensgefährtin schwer krank und pflegebedürftig ist. Das Geld habe er für Medikamente und Pflegekosten benötigt. Das wäre ein nachvollziehbares Motiv gewesen, stünde da nicht sein Bundeszentralregisterauszug gegenüber. Seit 2012 ist er bereits achtmal wegen gleichgelagerter Delikte in Erscheinung getreten. Er verbüßte unter anderem eine mehrmonatige Gefängnisstrafe. Dies würdigte der Vorsitzende Richter, Stefan Pick, vor der Urteilsverkündung: „Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Sie sind haarscharf am Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs vorbeigeschrammt.“ Erleichtert akzeptierte der Angeklagte das Urteil, das nunmehr rechtskräftig ist.