Thaleischweiler-Fröschen Hodentritt: Sozialstunden für 18-Jährigen

Der Schiedsrichter hatte keinen Grund zu lügen, entschied der Jugendrichter.
Der Schiedsrichter hatte keinen Grund zu lügen, entschied der Jugendrichter.

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat Jugendrichter Alexander Kolb am Montag einen 18-Jährigen verwarnt und ihm 60 Sozialstunden auferlegt. Bei einem Fußballturnier der Integrierten Gesamtschule Thaleischweiler-Fröschen hatte der junge Mann einen 16-jährigen in die Genitalien getreten, wodurch dieser eine schmerzhafte Hodenprellung erlitt.

Den Fußtritt als solchen hatte der Angeklagte bereits beim ersten Verhandlungstermin eingeräumt. Er sprach aber von einer unbeabsichtigten Berührung. Er habe den Ball hochgespielt und beim Ausschwingen des Beines den 16-Jährigen getroffen, hatte der Angeklagte behauptet. Der Schiedsrichter hatte hingegen ausgesagt, der Ball habe vor dem Jüngeren gelegen, als der Ältere ausholte. Es habe nach Absicht ausgesehen. Laut einem anderen Zeugen hatte der Jüngere den Ball schon in der Hand, als der Tritt kam.

Am Montag hörte das Gericht nun weitere Zeugen mit weiteren Versionen des Geschehens: Ein Mitspieler aus der Mannschaft des 18-Jährigen gab an, es habe einen Zweikampf um den Ball gegeben. Der Ältere habe den Ball zum Tor spielen wollen. Er sei ihm aber entglitten und „hochgespritzt“. Der 18-Jährige habe den Ball „aus der Luft runterholen wollen“. Der Zeuge sprach von einem „unkontrollierten Ballverlust“. Der 16-Jährige sei „unglücklich von der Seite gekommen“.

„Zweikämpfe sind normal“

Ein 15-jähriger Schüler erzählte, der Ball sei von der Bande abgeprallt. Der Ältere habe den Ball wegtreten wollen, aber der 16-Jährige habe sich in den Weg gestellt und sei getroffen worden. „Zweikämpfe sind normal im Fußball“, meinte der Schüler. Nach einer Unterbrechung habe der 18-Jährige bis zum Schluss weitergespielt. Andere Zeugen hatten hingegen von einer Zeitstrafe für den Fußtritt gesprochen.

Das Gericht glaubte den Aussagen von Schiedsrichter und Spielstandanzeiger. Sie hätten keinen Grund, sich etwas auszudenken. Andere Zeugen hätten wohl unterschiedliche Spiele gesehen. Bei der Strafhöhe kam dem 18-Jährigen zugute, dass er nicht vorbestraft war. Der Staatsanwalt hatte 80 Sozialstunden gefordert. Verteidiger Florian Brödel führte aus, der Tritt sei „aus dem Spielverlauf heraus passiert“. Er plädierte deshalb auf Freispruch, hilfsweise auf fahrlässige Körperverletzung.

x