Rodalben Handwerker bestiehlt Kundschaft: Wegen Auflagen-Missachtung wieder vorm Richter

Die Vorstrafenliste des Angeklagten wird wohl länger.
Die Vorstrafenliste des Angeklagten wird wohl länger.

Teuren Schmuck hat ein Handwerker gestohlen, als er im Februar vergangenen Jahres in einem Wohnhaus in der Verbandsgemeinde Rodalben arbeitete. Weil er das Diebesgut zurückgegeben hatte, wurden ihm in einer ersten Verhandlung nur Auflagen gemacht. Nun stand er wieder vorm Richter.

Aus mehreren Räumen im gesamten Haus stahl der Handwerker zahlreiche Schmuckstücke im Gesamtwert von 14.500 Euro. Wenige Tage später sorgte er dafür, dass die Beute an die Geschädigte zurückgelangte.

In einer früheren Verhandlung hatte das Gericht dem 35-Jährigen in Aussicht gestellt, das Verfahren einzustellen, wenn er bestimmte Arbeits- und Geldauflagen erfüllen würde. Aber das hatte er nur teilweise getan. Deshalb wurde am Montag erneut verhandelt. Die Anklage stimme, sagte der 35-Jährige. „Ich habe mich in dem Moment selbst nicht erkannt“, berichtete er von dem Moment, als er den Schmuck stahl. Die Auflagen habe er nicht eingehalten, weil seine Ehe in die Brüche ging und er sich eine neue Arbeitsstelle habe suchen müssen.

Zu 90 Tagessätzen verurteilt

Dir Richterin glaubte dem Mann, dass er den Diebstahl aus einer Kurzschlussreaktion heraus begangen hatte. Aber er war damals schon kein unbeschriebenes Blatt und hatte Auflagen nicht erfüllt. Deshalb verurteilte er den 35-Jährigen nun wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro). Seine Vorstrafenliste wird nun um einen Eintrag länger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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