Waldfischbach-Burgalben Grünes Licht für Bauvorhaben von Haus Moosalb

In die frühere Praxis für Logopädie von Astrid Brunn-Chelius, die gegenüber dem Haupthaus von Haus Moosalb am Bahnhof von Waldfi
In die frühere Praxis für Logopädie von Astrid Brunn-Chelius, die gegenüber dem Haupthaus von Haus Moosalb am Bahnhof von Waldfischbach-Burgalben steht, zieht demnächst die Verwaltung von Haus Moosalb ein. Ein Schritt, um den Weg für den Neubau der Einrichtung, die gegenüber dem früheren Praxisgebäude steht, möglich zu machen.

Das Haus Moosalb in Waldfischbach-Burgalben, das 38 Bewohnern ein Leben außerhalb einer psychiatrischen Klinik und damit die Teilhabe ermöglicht, ist baulich in die Jahre gekommen. Deshalb möchte die GHG Pfalzblick im ASB GmbH (ASB), der die Einrichtung gehört, das bisherige Wohngebäude abreißen und durch drei moderne Häuser und eine Tageswerkstatt ersetzen.

Der Plan besteht schon lange. Bis gebaut wird, wird es noch geraume Zeit dauern, aber ein weiterer Schritt ist getan. Der Gemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat dem Bebauungsplan „Haus Moosalb“ zugestimmt. Ein neuer Bebauungsplan ist notwendig, weil in dem Bereich der Wohnanlage bislang noch ein Hotelbetrieb vorgesehen ist. Das Haupthaus war ursprünglich als Hotel gebaut worden.

Jürgen Gerecht von der für die Planung zuständigen Architektengemeinschaft aus Worms erläuterte die Grundzüge der Planung für die Häuser. Drei zweistöckige Gebäude mit leicht geneigtem, zwingend aber begrüntem Pultdach, werden das Haupthaus ersetzen. Die Dachflächen werden auch genutzt, um mittels Fotovoltaik und Solarthermie regenerative Energie zu gewinnen. Die Häuser werden zuerst gebaut, dann wird das bestehende Gebäude abgerissen.

Pro Etage eine Gruppe

Jedes der Häuser bekommt einen eigenen Terrassenbereich. Der wird so gestaltet, dass er vom öffentlich zugänglichen Bereich abgetrennt werden kann. Das ermöglicht die Unterbringung geschlossener Gruppen. Ein Bereich sei für eine geschlossene Gruppe vorgesehen, erläuterte Gerecht.

In jedem dieser drei Häuser gibt es jeweils zwei Wohngruppen. Pro Etage eine Gruppe. Wo jetzt noch das Haupthaus steht, wird später eine zentrale Freifläche sein. In Richtung Moosalb und zum bestehenden Blumengeschäft hin wird eine Tagesförderstätte gebaut, die 45 Menschen beschäftigen wird. Dieses Gebäude liegt etwas tiefer, weshalb das vorgesehene Flachdach als nahtloser Übergang für den Außenbereich genutzt wird.

Gärtnerische Gestaltung

Auf dem Grundstück vorhandene Bäume sollen dort, wo möglich, erhalten bleiben. Die Anlage wird gärtnerisch gestaltet, der Versickerung auf dem Gelände ein hoher Stellenwert beigemessen. Stellplätze gibt es auf dem Gelände selbst und außerhalb im Bereich der Straße Am Bauhof, wo das ASB Flächen besitzt.

Bevor es an die ganz detaillierte Planung der Gebäude geht, ist zunächst ein passender Bebauungsplan Voraussetzung. Der wurde vorhabenbezogen aufgestellt und hat die erste Runde der öffentlichen Auslegung durchlaufen. Von Seiten der Öffentlichkeit, also von Bürgerseite, habe es keine Einwände gegeben, erläuterte Peter Riedel vom Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gab es Hinweise, die abgewogen wurden. Dabei spielt das Thema Abwasserentsorgung respektive Oberflächenentwässerung eine große Rolle. Es wird darauf verwiesen, dass bedingt durch die Nähe zur Moosalb dem Thema Hochwasserschutz Aufmerksamkeit zu widmen ist und dass der Kanal für das Schmutzwasser nicht überbaut werden darf.

Ein Café wäre zulässig

Von Seiten der Verbandsgemeinde wurde angeregt, die Nutzung der Fläche für Einzelhandel herauszunehmen. Einzelhandel war von ASB-Seite auch nicht geplant. Zulässig wären auf Vorschlag der Verwaltung Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe. Das ASB könnte also ein Café auf dem Gelände eröffnen. Sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen für die Verwaltung, für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche sowie sportliche Zwecke sind ebenso zulässig.

Explizit ausgeschlossen sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten und eben Einzelhandel. Die Möglichkeit des Einzelhandels möchte die Ortsgemeinde nicht ausschließen, weshalb sie diesen im Bebauungsplanentwurf belässt. Der Plan wird, wie vorgeschrieben jetzt noch mal ausgelegt. Dann haben die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange noch mal die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

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