Wallhalben Der Apotheker hat die wichtige Urkunde entdeckt

Eine Herausforderung war die Übersetzung dieser Urkunde durch den Apotheker Kurt Hummel, um die wichtige Geburtsurkunde des Dorf
Eine Herausforderung war die Übersetzung dieser Urkunde durch den Apotheker Kurt Hummel, um die wichtige Geburtsurkunde des Dorfes Wallhalben zu entdecken.

Das Dorf Wallhalben, am gleichnamigen uralten Grenzbach in der Talaue, wollte vergangenes Jahr 750-jähriges Bestehen feiern. Die Feier wurde wegen Corona abgesagt und wird auch dieses Jahr verschoben. Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes soll sich aus einer Urkunde vom 10. März 1270 über Gebietsstreitigkeiten ergeben.

Im Heimatbuch der Verbandsgemeinde Wallhalben aus dem Jahre 1994 findet man in einem Beitrag von Karlwerner Kaiser diese Angabe zur Dorfgründung. Die Urkunde oder ihre Fundstelle, wird von dem einst in Wallhalben wohnenden ehemaligen Direktor des Amtes für Vor- und Frühgeschichte in Speyer, nicht näher genannt.

Hans Ammerich, der in Zweibrücken geborene ehemalige Direktor des Speyerer Bistumsarchivs, nennt in seinem Beitrag über die territoriale Ortsübersicht im Heimatbuch ebenfalls das Jahr 1270 als erste Erwähnung des Dorfes Wallhalben in der Geschichtsschreibung.

Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass der ehemalige Geschichtsfreund und Apotheker von Wallhalben, Kurt Hummel, diese so wichtige Urkunde für das anstehende Dorfjubiläum im Hauptarchiv in München entdeckt hat. Die von Hummel übersetzte Urkunde besagt, dass Johanes von Metz (heute Lothringen, Grand Est) und seine Erben einen Eigentumsstreit mit Reinhard von Hoheneggen (Hohenecken bei Kaiserslautern) führten. Zur Beilegung der Angelegenheit traf sich an jenem Märztag ein Schiedsgericht in Wallhalben.

Bei Michael Frey in seiner Beschreibung über den königlich-bayrischen Rheinkreis erfahren wir, dass das Wahlalber Thal zum Sickingischen Großgericht von Landstuhl gehörte. Demnach wäre der Gerichtssprengel dem Amtmann zu Lautern unterworfen gewesen.

Fest steht, dass das Thal und die Pfarrei Wahlalben im 12. Jahrhundert den Erbschultheißen von Lautern und Herren von Hohenecken verliehen waren. Die Hohenecker verpfändeten jedoch den gesamten Besitz an die Leininger Grafen. Die ehrwürdige Dame und Herrin Agnes, genannt von Wahlalben und ihre Töchter Drutlint und Lucgart schenkten 1287 ihre sämtlichen Besitztümer zu Burweiler (Weindorf in der Vorderpfalz) dem Kloster Eusserthal, schreibt Frey. Die Agnes von Wahlalben bezeichnet Karlwerner Kaiser als Ortsadel. Graf Emich von Leiningen verpfändete das Dorf Walhalben 1426 an den Grafen Friedrich von Veldenz. Die für manchen vielleicht verwunderliche Schreibweise entspricht dem Originaltext aus dem Buch von Michael Frey.

Ein weiterer historischer Nachweis stammt aus dem Jahr 1271. Nach dieser Urkunde hat Reichard von Hohnecken den Pfarrsatz Wallhalben mit päpstlicher Erlaubnis dem Kloster zu Lautern übertragen. Am Mühlenbach gab es mit Wallhalben und Oberhausen einst zwei eigenständige Dörfer. Wallhalben gehörte zum Landkreis Pirmasens, Oberhausen zum Landkreis Zweibrücken. Die herrschaftliche Zuständigkeit lag zudem noch bei zwei oder besser drei verschiedene Landesherren an der Wallhalb, die hier einmal das Sagen hatten. Die damit verbundenen herrschaftlichen Auseinandersetzungen und Einmischungen bestimmten auch die religiösen Verhältnisse durch die Jahrhunderte. Die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken waren für Oberhausen zuständig. Wallhalben gehörte zur Grafschaft Leiningen-Hardenburg und weitere Dörfer der Sickinger Höhe und des Wallhalbtales standen unter dem Einfluss der Sickinger, die auf Burg Nanstein in Landstuhl residierten. Das Dorf mit seiner Mühle hatte 1802 nur 252 Bewohner. Dies waren 144 Lutheraner 43 Reformierte und 65 Juden, so Frey. Knapp 40 Jahre später war die Einwohnerzahl auf 326 Personen angewachsen.

Info

Das Heimatbuch der Verbandsgemeinde Wallhalben aus dem Jahr 1994 gibt es beim Bürgerbüro in Wallhalben noch zu kaufen. Darin kann man geschichtliche Beiträge über die zwölf Dörfer der früheren Verbandsgemeinde nachlesen.

x