Pirmasens/Münchweiler Bewährungsstrafe für Kienholzfestschläger

Dem Gericht reichte eine Geldstrafe nicht.
Dem Gericht reichte eine Geldstrafe nicht.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Pirmasens einen 22-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Er hatte einen 18-Jährigen auf dem Münchweiler Kienholzfest ins Gesicht geschlagen. Schwierig gestaltete sich die Vernehmung der Zeugen.

Die Anklage hatte sich ursprünglich gegen einen weiteren jungen Mann gerichtet, doch dessen Aufenthaltsort ist unbekannt. Deshalb war das Verfahren gegen diesen abgetrennt worden. Die Anklage ging davon aus, dass es auf dem Fest zwischen den beiden Männern und zwei Besuchern zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Dabei sollen die beiden die Geschädigten zu Boden gebracht, getreten und geschlagen haben. Diese sollen Platzwunden und Hörprobleme erlitten haben.

Der Angeklagte gab an, eine Gruppe von fünf Leuten sei auf ihn zugekommen. Die hätten ihn nachgeäfft, deshalb sei er sauer gewesen. Da habe er dem 18-Jährigen „eins gegeben“. Danach sei er kurz weg gewesen. Derweil hätte sich sein ehemaliger Mitangeklagte mit einem anderen Mann geschlagen. „Die haben sich wegen meinem Streit geschlagen. Die mischen sich immer ein“, sagte der 22-Jährige. Dann habe ihn ein weiterer Mann geschlagen und er habe zurückgeschlagen. Aber er habe nicht nachgetreten, beteuerte er. Dann sei er gegangen. Mit einer Glasflasche hätten die anderen noch auf einen weiteren Mann eingeschlagen, der blutüberströmt gewesen sei.

Blut unter den Schuhen und an den Händen

Die Richterin wunderte sich, dass keiner diesen Verletzten bei der Polizei erwähnt hatte. Und sie hielt dem Angeklagten vor, dass unter seinen Schuhen und an seinen Händen Blut gewesen sei. Aber der blieb dabei: Er habe nicht getreten.

Die Vernehmung der Zeugen gestaltete sich schwierig. Der 18-jährige Verletzte schwieg lange und wollte dann nichts sagen. „Ich kann nicht. Ich denke, es gibt genug Zeugen, die was sagen können“, war seine Begründung. Die Richterin wies ihn darauf hin, dass er zur Aussage verpflichtet sei. Aber das half nicht. Ein 19-Jähriger erzählte, er habe eine Faust gegen den Kopf bekommen und sei zu Boden gegangen. Aber von wem? Er sprach von „unbekannten Personen“, die den 18-Jährigen getreten hätten. Ein Glas sei aber nicht im Spiel gewesen. Und warum das Ganze passiert war, wusste er nicht. Auch ein weiterer Geschädigter wusste nicht, wer ihn geschlagen hatte. Er sprach aber von zwei Angreifern.

Einschlägig vorbestraft

Damit war nur der Schlag des Angeklagten ins Gesicht des 18-Jährigen bewiesen, den der 22-Jährige selbst eingeräumt hatte; wegen einer Lappalie, wie die Richterin betonte. Da der Angeklagte wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft ist, reiche eine Geldstrafe nicht aus, belehrte die Richterin. Die hätten ihn in der Vergangenheit „nicht beeindruckt“. Sie verhängte eine Bewährungsstrafe von drei Monaten. Als Auflage muss der 22-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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