Südwestpfalz Auf den Namen der Schwiegermutter bestellt

Wegen Internetbestellungen auf einen anderen Namen musste sich ein Mann aus dem Landkreis vor Gericht verantworten.
Wegen Internetbestellungen auf einen anderen Namen musste sich ein Mann aus dem Landkreis vor Gericht verantworten.

Weil er auf Namen und Kundenkonto seiner Schwiegermutter Waren bestellt hatte, musste ein heute 46-jähriger Mann aus dem Landkreis auf der Anklagebank des Amtsgericht Pirmasens Platz nehmen. Am Ende stellte das Gericht das Verfahren wegen Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten ein. Es gab zu viele Widersprüche.

Laut Anklage soll der Mann zwischen 2016 und 2019 in 38 Fällen über das Internet bei zwei Versandhändlern Waren für sich und seine Familie bestellt haben. Gesamtwert: fast 13.000 Euro. Dabei soll er das Kundenkonto und die Kundendaten seiner Schwiegermutter benutzt haben, ohne dazu ermächtigt gewesen zu sein. Außerdem soll er laut Anklage im August 2019 auf den Namen seiner Schwiegermutter Heizöl für knapp 3000 Euro für das von ihm und seiner Familie bewohnte Haus bestellt haben, das er von der Schwiegermutter gemietet hatte. Als das Heizöl geliefert wurde, soll er den Lieferschein mit dem Namen seiner Schwiegermutter unterzeichnet haben.

Angeklagter: Schwiegermutter hat zugestimmt

Der Angeklagte bestätigte, dass er jedes Jahr Heizöl auf den Namen seiner Schwiegermutter bestellt und es vorher mit ihr abgesprochen habe. Wegen ihrer Schulden und Schufa-Eintragungen hätten er und seine Frau auf ihre eigenen Namen keine Bestellungen machen und kein Konto eröffnen können. Deshalb habe seine Schwiegermutter bei der Bank für sie ein Konto eröffnet, auf das sein Lohn eingegangen sei und für das nur er und seine Frau verfügungsberechtigt gewesen seien und Bankkarten gehabt hätten. Seine Schwiegermutter habe darauf bestanden, dass er die Heizöl-Lieferung mit ihrem Namen unterschreibt, weil sie Angst gehabt habe, dass sonst herauskäme, dass es für ihn war.

Auch vor Bestellungen bei Versandhäusern sei die Schwiegermutter immer gefragt worden. Teils hätte diese ihn auch gebeten, für sie Bestellungen mit aufzugeben. Rechnungen und Lieferungen seien an ihre Anschrift in Pirmasens erfolgt. Nur sperrige Sachen wie eine Küche seien direkt an ihn geliefert worden. Erst nach der Trennung seiner Frau von ihm Ende 2019 sei eine Klage nach der anderen gegen ihn gekommen. Aus dem Familienzwist heraus, beklagte er.

Ex-Frau bestätigt Angaben

Seine inzwischen Ex-Ehefrau bestätigte, dass sie von den Bestellungen gewusst und ihre Mutter gesagt habe, sie dürften bestellen. „Er hat bestellt, ich habe angegeben, was“, sagte die Frau. Sie habe zu ihm gesagt, er solle die Bestellungen mit ihrer Mutter abklären. 2017/18 habe ihre Mutter gebeten, sie sollten erst mal die getätigten Bestellungen bezahlen, bevor sie erneut bestellen. Sachen für sich und die Kinder habe sie bezahlt, sagte die Frau. Er habe das Finanzielle gemacht. „Ich durfte nichts sagen in der ganzen Ehe. Er hat alle angeplärrt.“ Und: „Einen Teil der Sachen haben wir gewusst.“ Die Richterin teilte mit, dass die Versandhäuser die Schwiegermutter vor dem Zivilgericht auf Zahlung verklagt hätten. Dieses habe festgestellt, dass die Bestellungen mindestens mit Duldungs- und Anscheinsvollmacht der Schwiegermutter erfolgt seien.

Das Gericht stellte das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts ohne Auflagen ein. Es gebe zu viele Widersprüche.

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