Dellfeld Auch Dellfeld lehnt Gefahrenabwehrverordnung ab
Die Gefahrenabwehrverordnung wird derzeit in sämtlichen Gemeinderäten in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land kontrovers diskutiert. In fast jeder Ratssitzung, in der das Musterpapier bislang Thema war, gab es laute Kritik. In der Verordnung geht es unter anderem um die Verhängung einer Leinenpflicht für Hunde. Die Vorschriften gehen aber deutlich darüber hinaus: „Wildpinkeln“ soll offiziell verboten werden, Taubenfüttern im öffentlichen Raum ebenfalls. Und wer etwa nach einem Kerwebesuch angetrunken durch das Dorf wankt, könnte nach den Vorgaben der Verordnung ebenfalls schnell Probleme bekommen – zumindest in der Theorie.
Im Rat sagte Bürgermeisterin Doris Schindler, dass sie schon öfters von der Jägerschaft angesprochen worden sei, weil die sich über freilaufende Hunde auf Feldern beklagte. „Mit der neuen Verordnung ist das aber nicht erledigt“, sagte die Bürgermeisterin. Blick in die Mustersatzung: Im Dorf dürften Hunde nur noch angeleint geführt werden. Außerhalb des Dorfes darf die Leine abgemacht werden, sofern der Vierbeiner sofort zurückkommt, wenn sich andere Passanten nähern. Für Schindler ist das bereits heute der Standard.