Kreis Südwestpfalz Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs der Stieftochter

Die Verhandlung wird am nächsten Dienstag fortgesetzt.
Die Verhandlung wird am nächsten Dienstag fortgesetzt.

Sexuellen Missbrauch eines damals elfjährigen Mädchens in 24 Fällen, Nötigung und Beleidigung wirft die Staatsanwaltschaft Zweibrücken einem heute 51-Jährigen vor. Der Mann schweigt vor dem Pirmasenser Schöffengericht zu den Vorwürfen.

Ausführlich schilderte hingegen die heute 18-Jährige das Zusammenleben mit dem Angeklagten, dem langjährigen Lebensgefährten ihrer Mutter, im Landkreis Südwestpfalz. Er stellte für sie einen Ersatzvater dar. Als sie sechs Jahre war, seien seine Mutter und der Angeklagte ein Paar geworden. Zunächst sei das Verhältnis zwischen ihnen normal gewesen. Er habe ihr bei den Hausaufgaben geholfen. Dann habe sie ein Brüderchen bekommen, auf das sie eifersüchtig gewesen sei.

Ab 2016/2017, als sie elf Jahre alt war, habe sich das Verhältnis geändert. Sie habe ihn gefragt: „Du wirst mir die Mama doch nicht nehmen?“ Das sei der Auslöser gewesen. Von da ab habe der Mann sie heruntergemacht, als „blöd“, „zurückgeblieben“ und als „Lügnerin“ bezeichnet. Damals sei auch das Verhältnis zu ihrer Mutter schlechter geworden, sie habe kein Vertrauen mehr zu ihr gehabt. Schließlich sei sie ins Heim gekommen. Sie habe aus dieser Familie herausgewollt und gedroht abzuhauen. Sie stehe seit längerem unter psychologischer Betreuung.

Fernsehen gegen sexuelle Handlungen?

Als sie elf Jahre alt war, hätten die sexuellen Übergriffe angefangen: Der Angeklagte habe nachmittags Fernsehsendungen über Autos und Technik schauen wollen, sie hingegen kindgerechte Serien. Sie habe immer darum kämpfen müssen, dass sie die sehen durfte. Eines Tages habe er sie gefragt, ob sie mal was ausprobieren wolle. Er habe sie dann im Intimbereich gestreichelt. Es sei ihr unangenehm gewesen, aber sie habe gewusst, dass sie gegen ihn nicht ankommen würde. „Er ist ein sturer Mensch“, erläuterte die 18-Jährige. Dann habe sie ihre Sendung sehen dürfen. Das sei drei- bis viermal die Woche über drei bis vier Monate so gegangen, wenn ihre Mutter nicht zu Hause war oder geschlafen habe. Zum Teil habe sie ihm auch angeboten, sie sexuell zu berühren, wenn sie dann ihre Sendungen sehen dürfe, gestand das Mädchen. Etwa dreimal habe er sich auch auf sie gelegt wie beim Geschlechtsverkehr. Und zweimal habe er ihr unvermittelt einen Zungenkuss gegeben. Beim letzten Mal habe er zu ihr gesagt: „Das ist unser Geheimnis“.

Beleidigung der Mutter?

Von da an sei sie von Familienaktivitäten ausgeschlossen worden. Sie würde sich nicht benehmen und nicht hören, habe der Mann als Grund genannt. Und er habe nicht mehr für sie mitgekocht. Ihre Mutter sei nicht gegen den Mann angekommen. Schließlich hätten seine Mutter und der Angeklagte sich Ende vergangenen Jahres getrennt. Der 51-Jährige habe eine Beziehung zu einer anderen Frau angefangen. Der 51-Jährige ist außerdem angeklagt, am 29. April dieses Jahres die Mutter des Mädchens als „ekelhaft“ bezeichnet und geäußert zu haben, dass er sie „bald einmal schlagen müsse“.

Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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