Kreis Südliche Weinstraße Wohnmobile ade

Wenn ein paar Wohnmobile auf einem privaten Grundstück herumstehen, ist das dann ein „Campingplatz“? Otto Normalbürger würde wohl den Kopf schütteln, aber das Baurecht sagt ja. Ein Winzer aus St. Martin hat deshalb erheblichen Ärger und ist vor den Kreisrechtsausschuss gegangen.

Der Konflikt um den Wohnmobil-Stellplatz hat eine längere Vorgeschichte, wie bei der Ausschusssitzung nach und nach ans Licht kam. Bereits 1997 hatte der Winzer einen Bauantrag zur Errichtung von Wohnmobil-Stellplätzen gestellt. Der wurde abgelehnt, weil ein „Campingplatz“ – so die Interpretation – in der Ortslage nicht zulässig sei. Die Verbandsgemeinde, die wohl hilfreich sein wollte, griff daraufhin zu einem „Trick“, wie Stefan Klesy, Abteilungsleiter der Bauaufsicht, es nannte: Sie widmete die Fläche dem öffentlichen Straßenverkehr. Dadurch war sie dem Baurecht entzogen. Offiziell war die Gemeinde nun Pächter der Fläche. Das ging eine längere Zeit gut, bis es zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten kam. Der Pachtvertrag wurde gekündigt und dadurch wurde der alte – nach Meinung des Kreises unzulässige – Zustand wiederhergestellt. Dem Winzer flatterte eine Nutzungsuntersagung und die Androhung von Zwangsgeld ins Haus. Er legte Widerspruch ein. Der Anwalt des Mannes beschrieb das Verhalten der Kreisverwaltung als „treuwidrig“. Sie habe über mehr als ein Jahrzehnt den Stellplatz hingenommen; dadurch sei „Vertrauensschutz“ aufgebaut worden. Tatsächlich hatte die Bauaufsicht nach Kündigung des Pachtvertrags bei Kontrollen mehrfach festgestellt, dass Wohnmobile abgestellt waren. So sprach sie schließlich eine Nutzungsuntersagung aus. Der Sofortvollzug ist bereits gerichtlich bestätigt worden. „Mit diesen Stellplätzen generieren wir auch unsere Weinverkäufe, das ist nicht unerheblich“, klagte der Winzer. Andere Gemeinden an der Weinstraße würden eigens solche Möglichkeiten schaffen, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Da sei es ihm unverständlich, wenn ihm Steine in den Weg gelegt würden. Der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch des Mannes zurückgewiesen. Die Nutzung der Grundstücke in St. Martin entspreche einer Campingplatznutzung, heißt es in der Begründung. Dafür sei eine bauaufsichtliche Genehmigung nötig, die der Betreiber nicht besitze. Nachdem die Gemeinde St. Martin die Fläche straßenrechtlich eingezogen habe, greife nun wieder das Baurecht. (rire)

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