Herxheim/Landau Streit um Schülerbeförderung: Wann sind Schulen gleich?

Ginge die Tochter der Dreschers zu einer andere Schule, würden die Fahrtkosten übernommen.
Ginge die Tochter der Dreschers zu einer andere Schule, würden die Fahrtkosten übernommen.

Sabine Drescher schickt ihre Tochter in ein Landauer Gymnasium. Die Familie lebt jedoch in Herxheim, dort gibt es das Pamina-Schulzentrum. Also auch ein Gymnasium, meint die Stadt Landau und bezahlt die Fahrkarte nicht. Die Familie sieht das anders.

Eltern wollen das Beste für ihre Kinder. Dazu gehört auch, dass die Kinder eben die ihnen entsprechende bestmögliche Förderung erhalten. Das Kind von Sabine Drescher aus Herxheim besucht die fünfte Klasse des Eduard-Spranger-Gymnasiums (ESG) in Landau – und die Stadtverwaltung will die Fahrtkosten für die Strecke Herxheim-Landau und zurück nicht übernehmen. Das wundert die Eltern.

Denn: Ginge ihre Tochter auf die Maria-Ward-Schule in Landau, würde die Stadt die Fahrkosten übernehmen. Das wäre auch so, wenn sie auf die Montessori-Schule in Landau ginge. Würde sie die IGS besuchen, würde man zuerst klären müssen, ob die Schule in Landau oder die in Rheinzabern näher ist – aber so oder so: Landau oder der Kreis Germersheim würde die Fahrtkosten übernehmen. Aber: Die Fahrtkosten für die Strecke zum ESG müssen die Eltern zahlen.

In Herxheim kein reines Gymnasium

Klar, würde das Kind die Orientierungsstufe des Pamina-Schulzentrums in Herxheim besuchen, entstünden keine Fahrtkosten. Aber das wollen die Eltern nicht. Denn: Die Grundschule habe mündlich empfohlen, das Kind auf ein reines Gymnasium zu schicken. Das entspreche dem Leistungsstand und den Fähigkeiten. Aber in Herxheim gibt es kein reines Gymnasium, sondern eben eine Gemeinsame Orientierungsstufe, die sich nicht ausschließlich an Gymnasiasten richtet. Beim ESG würde aber direkt ab der fünften Klasse auf Gymnasialniveau unterrichtet – das sei der Grund für die Entscheidung der Eltern gewesen, die Tochter nach Landau zu schicken. „Herxheim wäre uns auch lieber gewesen.“

Aber in Herxheim gibt es am Schulzentrum eben auch ein Gymnasium – und das ist der Grund, warum das Landauer Schulamt den Antrag auf Schülerbeförderung abgelehnt hat, erklärte dessen Leiter Ralf Müller vor dem städtischen Rechtsausschuss. Die Gesetzeslage sei eindeutig: Gebe es eine Schulform vor Ort, muss der Steuerzahler nicht die Kosten für den Transport zur selben Schulform außerorts übernehmen. Sprich: Hätte Herxheim eine Privatschule, würden die Fahrtkosten zur Maria-Ward-Schule nicht übernommen. Gäbe es eine IGS, gäbe es auch dafür kein Geld. Das ESG sei aber ein Gymnasium, und ein Gymnasium gebe es in Herxheim. Dem widerspricht Drescher zwar – zum einen mit dem Verweis auf die Gemeinsame Orientierungsstufe und zum anderen mit dem Hinweis darauf, dass auf der Homepage des Pamina-Schulzentrums eben von einem Gymnasium ab der 7. Klasse die Rede sei – aber damit kommt sie bei Müller nicht durch. Die Rechtslage sei eindeutig. Das anzugehen, sei Sache des Gesetzgebers.

Erst mal warten

Die vorläufige Lösung bietet dann die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, Katja Borg, an. Das Verfahren wird ausgesetzt. Denn: Es gebe einen sehr ähnlichen Fall, der gerade vor dem Verwaltungsgericht gelandet sei, sagt Borg. Das Urteil des Gerichts könne man abwarten, weil man daraus dann Rückschlüsse für den Fall der Dreschers ziehen könne. Denn: Müsste sie jetzt entscheiden, sehe sie keine Möglichkeit, dies zugunsten der Eltern zu tun, betont Borg.

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