Kreis Südliche Weinstraße Rückbau wird geprüft

Noch stehe kein Gerichtstermin fest, informiert Roland König, Mediendezernent am Amtsgericht Landau, auf Nachfrage der RHEINPFALZ zu den Erdauffüllungen im Wald um Annweiler. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Landau am 20. Mai Anklage gegen die Trifels Natur GmbH erhoben. Zu Last gelegt werden ihr der unerlaubte Umgang mit Abfällen, der unerlaubte Betrieb von Anlagen und die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete.

Die Forstgesellschaft, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Annweiler, soll als Holzlagerplätze, Rettungspunkt und Wildäsungsfläche getarnte Auffüllungen im Wald angelegt haben, um darüber Baustellenaushub zu entsorgen. Fremdfirmen lieferten die Erdmassen an und hatten dafür eine Gebühr an die Trifels Natur zu entrichten. Die Trifels Natur bestreitet die Vorwürfe. Die Plätze seien „im Rahmen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft erforderlich“ gewesen. Die Gebühren seien lediglich erhoben worden, um das Planieren und die Instandsetzung der Wegeschäden zu bezahlen. Mit dem Erdmaterial wurden am Ebenberg ein Talkessel weitgehend aufgefüllt und in der Gemarkung Gräfenhausen eine Fläche von 6500 Quadratmetern terrassenförmig angelegt. Zudem gibt es drei weitere kleine Erdauffüllungen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatten ergeben, dass rund 13.000 Kubikmeter Erde abgelagert wurden. Thomas Weiner (CDU), neuer Wahlkreisabgeordneter für Pirmasens/Annweiler, hatte über Anwohner im Winter von den Vorfällen erfahren und sich auch vor Ort ein Bild gemacht. Nach Bekanntwerden der Anklageerhebung ging er der Sache bei der Landesregierung mit zwei Kleinen Anfragen nach. Er berichtet von „oft an den Wochenenden anrollenden Lkws bestimmter Firmen in Verbindung mit hastig durchgeführten Planierarbeiten“. Wie das Umweltministerium informiert, prüfe die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als Obere Abfallbehörde unabhängig von einer strafgerichtlichen Verhandlung den Erlass einer Rückbauanordnung für die Erdauffüllungen. „Die Kosten für einen solchen Rückbau hätte die Trifels Natur als Verursacherin zu zahlen.“ Nach Einschätzung der SGD handele es sich bei der Vorgehensweise der Trifels Natur um einen Einzelfall. Dennoch habe sie die Forstämter auf die abfall-, bodenschutz- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Aufbringen von Materialien im Wald hingewiesen, so das Ministerium. Die Trifels Natur war davon ausgegangen, dass das Anlegen der Plätze genehmigungsfrei sei. Wie aus der Antwort des Umweltministeriums hervorgeht, will die Forstgesellschaft sowohl das Forstamt Annweiler als auch die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde umfänglich über das Vorhaben informiert haben. „Das wird von beiden Behörden bestritten“, informiert das Ministerium. Die SGD geht davon aus, dass die Auffüllungen am Ebersberg 2012 begonnen haben. Am 3. Februar 2014 flatterte der Kreisverwaltung SÜW eine anonyme Anzeige dazu herein. Zwei Tage später nahmen Mitarbeiter das Areal in Augenschein und verhängten am 24. März 2014 eine Einstellungsverfügung – sprich: Sämtliche Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere Aufschüttungen und Abgrabungen, mussten unverzüglich eingestellt werden, sonst drohe ein Zwangsgeld von 5000 Euro. Wie das Ministerium die Ereignisse weiter chronologisch umreißt, blieb ein von der Trifels Natur angestrebtes gerichtliches Eilverfahren von dem Verwaltungsgericht in Neustadt gemäß Gerichtsbeschluss vom 16. Juni 2014 erfolglos. Über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden weitere Auffüllungen bekannt. Die Untere Naturschutzbehörde ordnete am 22. September 2014 an, auch diese einzustellen. Widersprüche der Trifels Natur gegen die beiden Anordnungen wies der Kreisrechtsausschuss zurück. Daraufhin erhob die Forstgesellschaft Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt, die sie aber am 23. Mai 2016 zurücknahm. Laut der Anwaltskanzlei Jeromin/Kerkmann aus Andernach, da das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen „kein Rechtsschutzinteresse für die Fortführung des Verwaltungsrechtsstreits“ mehr erforderlich mache. Die beiden Bescheide sind seitdem bestandskräftig. Nach Kenntnis der beteiligten Behörden kam es zu keinen weiteren Auffüllungen mehr. |höj DOPPELTERZEILENUMBRUCH

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