Kreis Südliche Weinstraße Ortsbild soll erhalten bleiben

Der alte Ortskern von Ilbesheim ist erhaltens- und schützenswert. Um die städtebauliche Eigenart zu bewahren, hat der Gemeinderat am Dienstag eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung verabschiedet.

Sechs Ratsmitglieder votierten für die Satzung, die anderen konnten wegen Befangenheit nicht mitwirken. Ingenieur Hans-Jürgen Wolf aus Kaiserslautern, der die Satzung erarbeitet hat, machte deutlich, dass Instandsetzungen und Modernisierungen mit der neuen Satzung nicht behindert würden. Neubauten und baulichen Veränderungen würden aber einer zusätzlichen Genehmigung unterworfen, damit die gestalterische Individualität nicht verlorengehe. Abbrüche und Veränderungen der Nutzungen müssten auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen der Erhaltungssatzung überprüft werden. Der Geltungsbereich umfasst die alte Schulgasse, Arzheimer Straße, Bachgasse, Früßmeßstraße, Hauptstraße, Kalmitgasse, Landauer Straße, Leinsweilerstraße, Mörzheimer Straße, Oberdorfstraße, Wildgasse und Zittergasse. Um die städtebaulichen Missstände zu ermitteln, wurde das Planungsbüro Wolf mit vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. Dabei sollen Mängel in der Bausubstanz sowie veraltete Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen ausfindig gemacht werden. Ortsbürgermeister Peter Hieb (FWG) machte darauf aufmerksam, dass für die Untersuchungen nach Aussage des Kobra-Beratungszentrums Landau eine Förderung über das EU-Leader-Programm mit einer Quote von 55 Prozent möglich sei. Ein Förderantrag könne frühestens Ende 2019 gestellt werden. Der Rat nahm eine Spende über 300 Euro von Roberto Eis aus Gossersweiler-Stein für die Instandhaltung der „Alla-Hopp-Anlage“ an. Die Firma Landtechnik Peter Schunck hatte zum Auf- und Abbau der Kerwe Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Wert der Spende: 215 Euro.

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