Kreis Südliche Weinstraße Koalition: Keine Verlängerung der Wahlzeit

«Hauenstein.»Im Mittelpunkt der Sitzung des Verbandsgemeinderats Hauenstein am heutigen Dienstag (Sitzungsbeginn 18.15 Uhr im Rathaus) steht die Diskussion um die Verlängerung der Wahlzeit des derzeit amtierenden Gremiums.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Fusion der Verbandsgemeinden Hauenstein und Dahner Felsenland, die wohl zum 1. Juli 2020 vollzogen werden soll, hatte das Mainzer Innenministerium nach einem Gespräch mit den beiden Bürgermeistern Werner Kölsch und Michael Zwick in einem Schreiben eine Verlängerung der Wahlzeit der Verbandsgemeinderäte Hauenstein und Dahner Felsenland als „überlegenswert“ angeregt (die RHEINPFALZ berichtete). Demnach sollen die derzeitigen Gremien bis zum 30. Juni 2020 im Amt bleiben. Die Koalition aus SPD, FWG und Grünen hatte sehr deutlich Position gegen eine Verlängerung der Wahlzeit bezogen. Wilgartswiesens Ortsbürgermeister Jürgen Brödel dagegen hatte Stellung gegen die Aussagen der Koalition genommen, während sich die Bürgerinitiative „Pro Annweiler Südpfalz“ gegen eine Wahlzeitverlängerung ausgesprochen hatte. Mittlerweile hat auch die paritätisch besetzte Lenkungsgruppe, die die Fusion der beiden Verbandsgemeinden vorbereiten soll, getagt. Dabei habe man, wie es in der Vorlage zur Sitzung heißt, die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der Wahlzeiten der beiden Verbandsgemeinderäte ausführlich diskutiert und mit 19 Ja-Stimmen gegen fünf Nein-Stimmen beschlossen, den Verbandsgemeinderäten zu empfehlen, beim Land Rheinland-Pfalz eine Verlängerung der Wahlzeit der beiden Verbandsgemeinderäte „höchstens um ein Jahr zu beantragen“. Dieser Empfehlung ist der Verbandsgemeinderat Dahner Felsenland in seiner Sitzung am 29. November einstimmig gefolgt und hat beschlossen, die eigentlich für den 26. Mai 2019 angesetzten Wahlen zum VG-Rat um ein Jahr ins Frühjahr 2020 zu verschieben. In der Lenkungsgruppe wurde auch über den zeitlichen Ablauf der weiteren Schritte im Vorfeld der Fusion diskutiert. Demnach soll bis September/Oktober 2019 die „freiwillige Fusionsvereinbarung“ erstellt und in den Fusionsgremien verabschiedet werden. Danach wird die Vereinbarung den Verbandsgemeinde- und Ortsgemeinderäten zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei in den Ortsgemeinden die sogenannte doppelte Mehrheit notwendig ist: Es müssen mehr als die Hälfte der Ortsgemeinderäte, die auch mehr als die Hälfte der Einwohner der VG stellen, der Vereinbarung zustimmen.

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