Kreis Südliche Weinstraße Einfach gefällt

Du kommst gut gelaunt aus dem Urlaub vom Mittelmeer und dein Vorgarten gleicht einem Trümmerfeld. Besonders schlimm: Der fünf Meter hohe Lieblingsbaum, eine Zypresse, ist gefällt, auf Geheiß der Gemeinde. So ist es einer Frau in Offenbach ergangen. Gestern verhandelte das Amtsgericht Landau über den Fall, der durchaus das Zeug für eine Verfilmung in der Reihe Königlich-Bayrisches Amtsgericht hatte.

Der Baum und die Vorgarten-Einfriedung der Klägerin hatten weichen müssen, weil der in der Nachbarschaft gelegene Kindergarten ausgebaut wurde. Die Lastwagen seien mit den Materialien nicht durch die Straße gekommen – obschon zuvor alles ausgemessen worden war. Doch in der Praxis standen der Baum und ein Pfosten im Weg. Weg damit, ordnete die Gemeinde an und beruft sich auf das Einverständnis der Schwiegermutter, die mit im Haus der Klägerin lebt. Doch ihr gehörte der Baum gar nicht. Egal, er wurde kurzer Hand gefällt. Basierend auf dem Einverständnis der über 80-jährigen Schwiegermutter. Bei der Gemeinde sei es so angekommen, dass die alte Dame die Besitzerin des Hauses sei und ihr Einverständnis gegeben habe, so Bürgermeister Axel Wassyl gegenüber dem Gericht. Er sei einige Jahre zuvor schon einmal im Haus gewesen, um der alten Dame zum 80. Geburtstag zu gratulieren. Sie habe den Eindruck vermittelt, sie sei Hausbesitzerin. Rund 2450 Euro Schadensersatz forderte Rechtsanwalt Ansgar Braun gestern für seine klagende Mandantin. Die Gemeinde Offenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Millington-Herrmann und Ortsbürgermeister Axel Wassyl, jedoch mochten der Frau mit lediglich 450 Euro entgegenkommen: „Das ist fair“, meinte der Bürgermeister. Doch Richter Roland König sah das anders: Ohne, dass die Betroffene die Möglichkeit gehabt habe, gefragt zu werden, sei der Baum gefällt worden. Das seien – wegen des Kindergartenbaus und der damit verbundenen Materiallieferungen – zwar nachvollziehbare Gründe seitens der Gemeinde. Aber sich dann als Gemeinde unter anderem hinzustellen und zu sagen, die Frau möge sich doch bitte nicht so aufregen, weil der Baum laut Vorschriften da nie hätte gepflanzt werden dürfen, „schlägt dem Fass schon den Boden aus“. Das Hauptproblem seien ja auch gar nicht einmal die Kosten für einen neuen Baum, sondern die Entfernung des Wurzelwerks der gefällten, gut 40 Jahre alten Zypresse. Dazu brauche man einen Bagger, was wiederum Kosten verursache. „Und dann hab’ ich da mal ein Loch“, so Richter König ganz praktisch denkend. Mit dem Vorschlag: „Einen Tausender und dann sind wir durch. Und die Klägerin darf ihren neuen Baum hinpflanzen, wo sie will“, schickte der Vorsitzende beide Parteien in eine Sitzungspause. Am Ende einigten sich die beiden Parteien auf 1100 Euro Ausgleichszahlung seitens der Gemeinde Offenbach. (rww)

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