Jettenbach Wegen besonderer Wiese kaum eine Chance für eine normale Freiflächenanlage

Für eine normale Freiflächenanlage von 20 Hektar müsste wegen der besonderen Wiese eine Ausgleichsfläche von 60 Hektar ausgewies
Für eine normale Freiflächenanlage von 20 Hektar müsste wegen der besonderen Wiese eine Ausgleichsfläche von 60 Hektar ausgewiesen werden.

Auf Jettenbacher Gemarkung wird mittelfristig wohl keine Freiflächen-Solaranlage entstehen. Das ist ein Ergebnis aus der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, in der das Thema Erneuerbare Energien und mögliche Standorte für Wind- und Sonnenkraftwerke bei Jettenbach zum Teil recht kontrovers diskutiert wurde.

Zum einen war das Thema Gegenstand der Behandlung bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein (VG). Darüber beraten derzeit alle Gemeindeparlamente im Nordkreis. Im FNP sind für Jettenbach neben einem Neubaugebiet von rund 1,2 Hektar in Verlängerung der Straße „Windhof“ vorgesehen sowie zwei sogenannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen: eine davon ganz im Süden an der Gemarkungsgrenze zu Reichenbach-Steegen, die andere im Osten Richtung Rothselberg. Außerdem ist eine rund 20 Hektar große Fläche auf den Gemarkungen „Spannagel“ und „An der Lauterer Straße“ westlich der L369 Richtung Kollweiler für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage reserviert.

Wie Ortsbürgermeister Timo Harth vermutet, müsse es in der Vergangenheit und vor seiner Amtszeit Pläne eines Investors gegeben haben, dort ein Solarkraftwerk zu bauen, weshalb das Gelände Eingang in den Plan gefunden habe. Wie die Vertreter des Planungsbüros BBP mit Sitz in Kaiserslautern ausführten, das für die VG die Fortschreibung des FNP begleitet, sei das Gelände von den Naturschutzbehörden als sogenannte magere Flachland-Mähwiese eingestuft, der eine besondere Stellung beim Natur- und Artenschutz zukomme. Konkret habe das zur Folge, dass Ausgleichsflächen in dreifacher Größenordnung ausgewiesen werden müssten, würde auf dem Gelände eine Photovoltaikanlage errichtet.

Prüfung für Agri-Solaranlage

Als „Killer-Argument“ für jeden Investor bezeichneten die Vertreter der Firma Papst Solar die Dimensionierung der Ausgleichsflächen. Das Unternehmen aus Offenbach am Main, das nach eigenen Angaben seit mehr als 15 Jahren PV-Anlagen baut, war ursprünglich als Projektträger nach Jettenbach gekommen, der sich für exakt diese Fläche interessierte. Dennoch wolle die Firma ihre Pläne, bei Jettenbach ein Solarkraftwerk zu errichten, nicht gleich zu den Akten legen. Immerhin habe der Gesetzgeber doch mittlerweile speziell für sensible oder hochwertige Flächen die Möglichkeit der sogenannten Agri-Solaranlage geschaffen.

Dabei würden die Solarmodule in einem deutlich größeren Abstand zueinander platziert, als dies bei bislang üblich ist. Dies biete die Möglichkeit, die Ackerstreifen zwischen den Solarmodulen wie bisher landwirtschaftlich weiter zu bewirtschaften, lohne sich allerdings erst ab einer gewissen Mindestgröße. Dadurch werde es zumeist ganz oder zumindest teilweise obsolet, Ausgleichsflächen auszuweisen, so die Vertreter von Papst Solar, die nach eigenem bekunden prüfen wollen, ob sich eine Agri-Solaranlage auf einer Fläche von 20 Hektar betriebswirtschaftlich rechnet.

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