Selchenbach Kommunalaufsicht setzt sich durch: Grundsteuern angehoben

Das Dorfgemeinschaftshaus.
Das Dorfgemeinschaftshaus.

Nicht getrieben von der Einsicht in die Notwendigkeit, sondern eher empört über das „Wir müssen“ erhöhten die Gemeindevertreter von Selchenbach die Grundsteuern A und B um jeweils 20 Prozentpunkte.

Die Mehreinnahmen von insgesamt 1551 Euro werden in einem Nachtragshaushalt verbucht. Hintergrund von „Wir müssen“ beziehungsweise der Anhebung der Steuern ist die Aufforderung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Diese hatte nach Aussage von Finanzsachbearbeiter Norman Kennel im Zuge des Genehmigungsverfahrens des Doppelhaushaltes 2021/2022 zwar den Haushalt 2021 genehmigt, jedoch die diesjährige Satzung plus Haushaltsplanung beanstandet. Mehr noch: Sie stellte den Haushalt der Gemeinde unter vorläufige Haushaltsführung.

Keine freiwilligen Leistungen

Das bedeutet: Selchenbach darf nur noch seine Pflichtaufgaben beziehungsweise vertraglich gebundenen Leistungen erfüllen. Freiwillige Leistungen, wie zum Beispiel kulturelle oder soziale Leistungen, sind während der vorläufigen Haushaltsführung nicht zulässig.

Dazu muss man wissen: Bei allen Ortsgemeinden und Städten mit einem unausgeglichenen Haushalt besteht die Verpflichtung, alle eigenen Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen. So erwarten die Kreisverwaltung beziehungsweise die übergeordnete Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, besonders bei Kommunen, die am Entschuldungsfonds teilnehmen, ihre Grundsteuern um mindestens 20 Prozentpunkte anzuheben. Ungeachtet dessen, ob die derzeitigen Hebesätze auf oder über den sogenannten Nivellierungssätzen liegen.

Fast im Landesschnitt

Gemessen an den durchschnittlichen Hebesätzen in Rheinland-Pfalz lag die Ostertalgemeinde Selchenbach mit 390 Prozentpunkten bei der Grundsteuer B im Vergleich zum Landesdurchschnitt – der liegt bei 385 Prozentpunkte – nicht einmal so schlecht.

Gleichwohl wird die Gemeinde mit den Mehreinnahmen den Haushalt nicht ansatzweise verbessern können. Unterm Strich betragen diese bei der Grundsteuer A (Agrarflächen) gerade mal 197 Euro pro Jahr. Bei der Häusersteuer (Grundsteuer B) rechnet Kennel mit Mehreinnahmen von 1354 Euro jährlich.

Die Ratsmitglieder kritisierten Land und Bund. Gerade was die finanzielle Herausforderung an die Gemeinden in Sachen neues Kita-Gesetz anbelange. Oder aber auch die Brandschutzauflagen für die Dorfgemeinschaftshäuser. Beides seien Selchenbacher Hauptschuldentreiber.

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