Kreis Kusel
Kitas: Die Frage der Trägerschaft
In den vergangenen Monaten wurde im Oberen Glantal darüber diskutiert, ob die Ortsgemeinden die sogenannte Betriebsträgerschaft an die Verbandsgemeinde (VG) übertragen sollen. Bürgermeister Christoph Lothschütz zufolge gibt es in der VG 14 kommunale Einrichtungen, die von zwölf Kommunen getragen werden. Das Kita-Gesetz stelle an Gemeinden als Kita-Träger erhebliche Anforderungen, etwa bei der Qualifizierung. Vor diesem Hintergrund bestehe die Möglichkeit, dass die Orte die Betriebsträgerschaft für die kommunalen Kitas übertragen. In dem Fall werde das Kita-Personal von der VG übernommen und ein Vertrag mit den Gemeinden geschlossen. Die Bauträgerschaft und die Unterhaltung der Kita-Gebäude bleiben bei der Gemeinde. Der Gemeinderat Wahnwegen beispielsweise steht der Übertragung positiv gegenüber, der Stadtrat Waldmohr ist gegen die Übertragung.
Allerdings ist unklar, ob es tatsächlich zur Übertragung kommt. Der VG-Rat im Oberen Glantal hat eine Entscheidung darüber zuletzt verschoben. Zu einer fundierten Beratung einer Übernahme der Trägerschaft kommunaler Kitas durch die VG seien Informationen zu Personalzahlen und -kosten, Verwaltungs- und Unterhaltskosten erforderlich, begründete Astrid Baumgärtner (Wählergruppe Baumgärtner) ihren Antrag, den Punkt abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren. Die FWG hatte den Antrag wegen noch offener Fragen unterstützt. Sie war Wochen zuvor mit ihrer Forderung gescheitert, eine zusätzliche Stelle für das Kita-Management in den Stellenplan der VG aufzunehmen, um die Träger, die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, zu entlasten. Der Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt.
In der VG Kusel-Altenglan gibt es neun kommunale Kitas. Während sich jene in Altenglan-Mühlbach, Rammelsbach und Bedesbach in Trägerschaft der jeweiligen Ortsgemeinde befinden, werden die Kitas in Dennweiler-Frohnbach, Konken, Neunkirchen am Potzberg, Pfeffelbach, Theisbergstegen und Ulmet von der VG betreut.
Mitwirkung in Etatfragen
Im Nordkreis befinden sich drei von elf Kitas derzeit in Trägerschaft der VG.
Die Kita in Grumbach wird seit 1990 von der Gemeinde betreut, zuständig ist der Beigeordnete Dieter Becker. Dieser schildert, dass im Gemeinderat im vergangenen Jahr die Frage aufgekommen sei, welche Vor- und Nachteile eine Abgabe der Trägerschaft an die VG zur Folge hätte. Einen Nachteil sieht er darin, dass Grumbach und die acht Einzugsgemeinden weiterhin für die Kosten aufkommen müssten, die Verwaltung sich als Träger in erster Linie um die Personalplanung kümmere.
Die rund 105.000 Euro, die für den Brandschutz fällig werden – ein I-Stock-Antrag wurde gestellt – bleiben also an den Gemeinden hängen, ebenfalls die Kosten einer Erweiterung, die aufgrund des neuen Kita-Gesetzes bis 2028 erfolgen muss. Die Verwaltung erklärt, dass bei einer Übernahme der Trägerschaft durch die VG Vereinbarungen geschlossen würden, sodass die Einzugsgemeinden weiterhin Mitwirkungsrechte hätte – etwa in Etatfragen. Unabhängig davon hält es Becker im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2024 für sinnvoll, an der Trägerschaft vorerst nicht zu rütteln und den neuen Gemeinderat entscheiden zu lassen.
Aufgaben des Trägers zusehends komplexer
Für Eltern und Kinder würde sich mit einer Übertragung der Trägerschaft kaum etwas ändern, auch für das Personal nicht, da die VG zu gleichen Konditionen in die Arbeitsverträge einsteigen würde. Für Ortsgemeinden könnte eine Entlastung der ehrenamtlichen Verantwortlichen erfolgen, führt die VG aus, da „die Aufgaben des Trägers zusehends komplexer und umfangreicher“ werden. Stichwort: Trägerqualifizierung. Im Gesetzestext heißt es: „Die Träger von Tageseinrichtungen sollen geeignete Qualifizierungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.“ Und selbst wenn der Kita-Beauftragte diese Qualifizierung nachweisen könne, sei für die Ehrenamtlichen ein hoher Zeitaufwand mit der Trägerschaft einer Kita verbunden, schildert die Verwaltung.
Es gebe Tage, an denen er keinen Aufwand mit der Kita habe, dann sei er auch mal häufiger am Telefon oder vor Ort, aber an sich laufe alles gut, berichtet Grumbachs Beigeordneter Becker – „dank des tollen Teams, das gut mitarbeitet“.
Mehr Zeit für pädagogische Arbeit
Für die Verwaltung sei die Trägerschaft ein gewisser Mehraufwand, allerdings könnten Synergien entstehen. Beispielsweise könne bei „ausreichender Personaldecke“ im Bedarfsfall in den VG-Kitas personell leichter ausgeholfen werden, da alle beim gleichen Arbeitgeber angestellt seien. „Ein temporär wechselseitiger Personaleinsatz würde im Einvernehmen mit den Betroffenen koordiniert werden“, erklärt die Verwaltung. Sind die Ortsgemeinden Träger, könne Personal arbeits- und steuerrechtlich nicht ohne weiteres an anderer Stelle aushelfen. Er sei sich jedoch nicht sicher, ob diese Möglichkeit für Kinder in dem Alter eine gute Idee ist, da die Kleinen enge Bindungen zu ihren Erziehern aufbauten, sagt Becker.
Und noch ein Argument führt die Verwaltung an: Administrative Grundsatzfragen könnten zentral geklärt werden, sodass Betreuer mehr Freiraum für die pädagogische Arbeit hätten.
Dass die Übernahme der Trägerschaft durch die VG zwar manches leichter machen kann, aber kein Garant für einen reibungslosen Ablauf ist, zeigt die Personalsituation in der Kita in Hefersweiler, die von der VG betreut wird. Dort konnten vor einigen Wochen rund 45 Prozent der wöchentlichen Sollstunden nicht erfüllt werden. An den Kitas Kreimbach-Kaulbach und Hinzweiler – ebenfalls beide in VG-Trägerschaf – gab es zur gleichen Zeit zwar kaum unbesetzte Stunden, ein Aushelfen sei aber dennoch nicht möglich.