Kusel/Mainz Das Wolfspräventionsgebiet Westlicher Hunsrück

In Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile vier Wolfspräventionsgebiete.
In Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile vier Wolfspräventionsgebiete.

KUSEL/MAINZ. In Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile vier Wolfpräventionsgebiete. Neben Westerwald, Eifel-West und Taunus kam Ende November das Präventionsgebiet Westlicher Hunsrück hinzu, nachdem sich dort über drei Monate lang ein Wolf nachweisen ließ.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2340 Quadratkilometern. Die Grenze des Präventionsgebietes verläuft entlang der rheinland-pfälzischen Landesgrenze mit Luxemburg und dem Saarland, dann mit der B420 bis Lauterecken, weiter entlang der B270 bis Fischbach und dann mit der B41 bis Kirn. Ab Kirn deckt sich die Gebietsgrenze zunächst mit der L182 bis Büchenbeuren und dann im Zuge der L193 bis Enkirch an der Mosel. Nördlich der Mosel schließt das Präventionsgebiet Westeifel an, das im November 2020 ausgewiesen worden war. In dem Schutzgebiet liegen große Teile des Nationalparks Hunsrück-Hochwald sowie der Truppenübungsplatz Baumholder.

Innerhalb von Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren gefördert werden. Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an Schafen und Ziegen, Gehegewild, Lamas, Alpakas, Rindern sowie Pferden und Eseln bis ein Jahr. Beispielsweise kann die Anschaffung von speziellen Schutzzäunen, die Wölfe abwehren sollen, mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Auch die Anschaffung von eigens zertifizierten Herdenschutzhunden gilt als eine Bedingung für den „wolfsabweisenden Grundschutz“.

Grundschutz Bedingung für Schadenskompensation

Beantragt werden muss diese Unterstützung beim Koordinationszentrum Luchs und Wolf (Kluwo) in Trippstadt. Dort liegen bisher 15 Förderanträge für Maßnahmen zum Herdenschutz vor, wie Julian Sandrini vom Kluwo-Zentrum mitteilt.

Kommt es im Präventionsgebiet zu Rissen von Schafen, Ziegen oder Rindern durch einen Wolf, werden diese Schäden den Tierhaltern kompensiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tiere entsprechend den Vorgaben für einen „wolfsabweisenden Grundschutz“ gehalten werden.

Ein Infoblatt der Kluwo listet dazu etwa detaillierte Vorgaben zur Elektrifizierung, Höhe und Untergrabungsschutz für Weidennetze oder Litzenzäune auf. Nach Schadensmeldung, Begutachtung und Schadensermittlung können betroffene Halter Ausgleichszahlungen beantragen. Einzelheiten dazu enthält der im August 2023 aktualisierte Managementplan Wolf für Rheinland-Pfalz. Darin sind auch Verhaltensregelungen für Begegnungen zwischen Menschen und Wolf aufgelistet.

Bundesweit wurden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf im Beobachtungsjahr 2022/23 (30. April) 184 Rudel, 47 Wolfspaare und 22 Einzeltiere registriert – insgesamt handelt es sich dabei um mehr als 1300 Wölfe. Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben für Schutzmaßnahmen auf mehr als 18 Millionen Euro, Schäden durch von Wölfen verursachte Nutztierrisse wurden mit 616.000 Euro kompensiert.

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