Kusel Patrick Hoffmann wegen Volksverhetzung verurteilt

Im vierten Anlauf ist jetzt ein Urteil gefallen: Kreistagsmitglied Patrick Hoffmann soll, so hat der Strafrichter am Kuseler Amtsgericht entschieden, 900 Euro Geldstrafe zahlen. Allerdings nicht wegen Beleidigung eines ehemaligen Weggefährten der Partei Die Linke. Jenes Verfahren ist mit Hinblick auf eine Verurteilung in anderer Sache eingestellt worden: Hoffmann wurde der Volksverhetzung schuldig gesprochen.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig; Hoffmanns Verteidiger kündigte gegenüber der RHEINPFALZ an, Rechtsmittel einzulegen. Der Anwalt hatte auf Freispruch plädiert, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert. Im Sommer 2015 war dem 39-Jährigen ein Strafbefehl ins Haus geflattert. Wegen Beleidigung war Hoffmann schriftlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden, 30 Tagessätze zu je zehn Euro hatte das Amtsgericht verhängt. Gegen den Strafbefehl hatte Hoffmann allerdings Einspruch eingelegt. In einem solchen Fall wird zwangsläufig vorm Richter verhandelt. Dreimal schon war die Hauptverhandlung angesetzt, dreimal hatte sich Hoffmann – einst Funktionär der Linken, inzwischen bei der AfD – entschuldigt und Atteste vorgelegt, die ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigten. Als Hoffmann im Juli vergangenen Jahres beim dritten Termin die ärztliche Bescheinigung erst ganz kurzfristig vorlegte, hatte der Richter genug: Er verwarf den Einspruch gegen den Strafbefehl, der somit hätte Gültigkeit erlangen sollen. Dagegen wiederum hat sich Hoffmann zur Wehr gesetzt. Mit Erfolg: Das Landgericht Kaiserslautern hatte entschieden, dass der Einspruch Gültigkeit behalte, die Verhandlung neu angesetzt werden müsse. Inzwischen ist dem Angeklagten ein Verteidiger beigeordnet worden. Jetzt ist Hoffmann zum anberaumten Termin erschienen. Dabei sah er sich allerdings mit einer weiteren Anklage konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Volksverhetzung vor, das Gericht hatte beide Verfahren verbunden. Den Vorwurf, einen ehemaligen Parteifreund der Linken beleidigt zu haben, wies Hoffmann vehement zurück. Mehr als vier Jahre ist es schon her, dass eine SMS zwei Linke-Funktionäre erreicht hat. Mit Vorwürfen gegen die Landespartei und deren Geschäftsführer. Die Rede war von Kasperletheater und kriminellen Machenschaften. Wüsten Beschimpfungen folgte schließlich eine Kriegserklärung (die RHEINPFALZ berichtete). Der Angeklagte bestritt, die SMS verfasst zu haben. Einer der ehemaligen Weggefährten, so Hoffmanns Mutmaßung, habe ihm wohl auf diese Weise schaden wollen. Sein Verteidiger rief in Erinnerung, dass die „angebliche SMS“ gut eineinhalb Jahre bei den Empfängern geschlummert habe, ehe es zur Strafanzeige gekommen war. Warum die Empfänger die Nachricht so spät an den Geschädigten weitergegeben haben, dies wurde auch aus den Aussagen der Beteiligten nicht klar. Eine weitere Ungereimtheit prangerte der Anwalt an: Die Anklage werfe Hoffmann vor, er habe die SMS von Rammelsbach aus versandt. Nachweislich habe er sich zum Tatzeitpunkt in Österreich aufgehalten. Ob die Staatsanwaltschaft habe feststellen lassen, wann – und vor allem von wo aus – die Nachricht verschickt worden sei? Der Akte lasse sich dies nicht entnehmen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte keine Ahnung: „Ich bin bloß die Sitzungsvertreterin.“ Das Beleidigungs-Verfahren stellte das Gericht ein – mit Hinblick auf eine drohende Verurteilung in einer schwerer wiegenden Angelegenheit. Und zu dieser Verurteilung kam es auch: Hoffmann hat sich nach Überzeugung des Richters der Volksverhetzung schuldig gemacht. Hoffmann räumte ein, Urheber eines Facebook-Kommentars zu sein, in dem er sich abschätzig gegenüber nordafrikanischen Straftatverdächtigen äußert. In seinem Facebook-Account war ein Eintrag aufgetaucht, der das Foto eines Müllwagens mit der Aufschrift „Kanake“ zeigt. Dies illustriert eine Zeitungsmeldung, in der von zwei algerischen Migranten die Rede ist, die sich an zwei Frauen sexuell vergangen haben sollen. Hoffmann erklärte, dass der Beitrag nicht von ihm stamme, er ihn nur geteilt und mit einem Kommentar versehen habe. Hoffmann hatte sinngemäß geschrieben, die aus dem „algerischen Bürgerkrieg“ Geflohenen hätten doch nichts Böses im Schilde geführt, sondern nur ihre sexuellen Bedürfnisse befriedigen wollen. Der Verteidiger vertrat die Rechtsauffassung, dass dies nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle. Anklagevertreterin und Richter sahen dies anders: Hoffmann mache sich dadurch, dass er den Beitrag geteilt habe, die Meinung dessen Verfassers zu eigen. In der Gesamtschau erwecke die Verbindung abfälliger Bemerkungen gegenüber Nordafrikanern mit dem Bild des Müllwagens den Eindruck einer Botschaft: Solche Leute müssten entsorgt werden. Mit 900 Euro Geldstrafe blieb das Gericht unterhalb der Mindestgrenze. Das Strafgesetzbuch sieht bei Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten vor. Strafmildernd sei nicht zuletzt, dass Hoffmanns Strafregister keinerlei Eintragungen aufweist.

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