Kusel „Hätte man sie nach Dachau gebracht...“

Wegen Beleidigung und Volksverhetzung hat das Amtsgericht gestern einen 44-Jährigen aus dem Nordkreis zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt. Ursprünglich sollte er 4800 Euro zahlen, aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation war die Staatsanwaltschaft aber bereit, die Höhe der 120 Tagessätze zu reduzieren.

Den zusätzlichen Tatvorwurf der Beleidigung – er soll im September des vergangenen Jahres einen Kunden seiner Firma unter anderem als „Dreckschwein“ und „Betrüger“ tituliert haben – räumte der Angeklagte ein. Er habe überreagiert, weil der Mann ihm noch mehr als 9000 Euro schulde; für Arbeiten, die die Firma des Angeklagten bei dem Mann ausgeführt hatte. Und weil nicht nur dieser Kunde ihm noch viel Geld schulde, lebe er momentan von rund 200 Euro im Monat, stünden andauernd Kontopfändungen an und habe er überall Schulden, versuchte der 44-Jährige seinen Ausraster zu erklären. Er habe eingesehen, dass seine Worte falsch gewählt gewesen seien, und bot an, sich persönlich zu entschuldigen. Damit war diese Angelegenheit schnell geklärt. Anders der zweite Tatvorwurf der Volksverhetzung: Nach dem Amoklauf von München im Juli 2016 hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft einen Post bei Facebook abgesetzt, in dem es unter anderem hieß: „...natürlich sind die Muslime...“ und „...sie wohnten aber nur in der Dachauer Straße. Hätte man sie nach Dachau gebracht, wäre vielen Menschen viel Leid erspart geblieben.“ Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass er damit das ehemalige Konzentrationslager gemeint hat. Er habe mit dieser Aussage „ganz bewusst gegen Muslime aufstacheln wollen“, führte der Staatsanwalt weiter aus. Während er sich zum Vorwurf der Beleidigung noch umfassend geäußert hatte, wollte der Beschuldigte zu diesem Thema aber lieber nichts sagen. Sein findiger Rechtsanwalt zog aus seiner Aktentasche dann aber ein Blatt hervor, auf dem die Flüchtlingsunterkünfte in und um die Stadt Dachau herum aufgelistet waren. Drei dieser Unterkünfte befinden sich direkt in der Stadt, und diese Flüchtlingsunterkünfte habe sein Mandant gemeint – nicht etwa das Konzentrationslager, denn „das gibt es ja seit 70 Jahren nicht mehr, das würde ja keinen Sinn ergeben“, sagte der Rechtsanwalt. Also stellte die Verteidigung den Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Weil der Angeklagte aber noch unter Bewährungsauflagen aus einem früheren Vergehen stand, stimmte die Staatsanwaltschaft dem nicht zu, machte aber ein anderes Angebot: Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, aufgrund der zuvor geschilderten, „sehr schlechten finanziellen Situation des Angeklagten“ die Höhe der 120 Tagessätze von ursprünglich 40 Euro auf das Mindestmaß von zehn Euro zu reduzieren. Nach kurzer Beratung erklärten sich Angeklagter und Verteidiger bereit, das Urteil zu akzeptieren.

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