Kusel Artenschutz-Gutachten erst nächstes Jahr

Der umstrittene Kanu-Tourismus auf dem Glan ist Thema zweier kleiner Anfragen, die der Grünen-Landtagsabgeordnete Andreas Hartenfels an die Landesregierung gerichtet hat. Aus deren Antwort geht unter anderem hervor, dass die in der Moderation im Frühjahr vereinbarten Regelungen noch nicht komplett umgesetzt sind. Ein Fachgutachten, das sensible Bereiche im Glan definieren soll, ist auf nächstes Jahr verschoben. Unabhängig davon hat sich der ökologische Zustand im Unteren Glan verbessert.

Die Kanufahrten auf dem Glan hatten im vergangenen Jahr zu einem heftigen Konflikt zwischen Fischereiverbänden und Naturschutzorganisationen einerseits und Tourismusinteressierten sowie Kanuverleihern andererseits geführt (Die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Erstere sehen durch den gestiegenen Kanutourismus, vor allem aber durch unsensibles Verhalten der Kanufahrer, unter anderem die Laichgründe der im Unteren Glan heimischen Fische gefährdet. Auch würden am Glan lebende Vögel gestört. Daher hatte es von November 2013 bis März 2014 eine sogenannte Mediation mit allen Beteiligten gegeben. Zwischendurch sah es so aus, als werde die Mediation erfolglos bleiben – mit der Konsequenz, dass der gewerbliche Kanuverleih auf dem Glan komplett unterbleiben müsste, weil er ohne feste Regelungen gegen Vorgaben des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft verstößt. Überraschend hatten sich die Beteiligten im März dann aber doch auf ein Konzept geeinigt, das den Titel Öko-Wasserweg am Glan (ÖWW) trägt. Dieses enthält 13 Punkte, deren Umsetzung helfen soll, dass die Tierwelt in und am Glan nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehören beispielsweise Einweisungen der Bootsfahrer über das richtige Verhalten, feste Ein- und Ausstiegsstellen, bestimmte Bootstypen und Ruhezeiten. Alle diese Aspekte sollen von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der Verbandsgemeinde Meisenheim überwacht werden. In ihrer Antwort auf Hartenfels’ Anfrage schreibt Umweltministerin Ulrike Höfken unter anderem, dass einige der Punkte wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit noch nicht hätten umgesetzt werden können. Dazu gehört beispielsweise die Ausweisung von sensiblen Zonen, die Kanufahrer künftig zu meiden haben. Basis für diese Ausweisung soll ein artenschutzrechtliches Gutachten für rund 25.000 Euro sein. Dieses wird allerdings erst 2015 in Auftrag gegeben; auch deshalb, weil es noch offene Fragen darüber gebe, wie umfangreich untersucht werden soll. Laut Höfken kann daher auch nicht die ursprünglich noch für dieses Jahr vorgesehene Überprüfung stattfinden, wie die einzelnen Maßnahmen einzeln und in ihrer Gesamtheit gewirkt haben. Für 2014 werde es nur eine sogenannte Zwischenevaluation der bisher umgesetzten Punkte geben. Die endgültige Bewertung werde 2015 erfolgen, wenn alle Vorschläge inklusive der sensiblen Stellen im Glan in die Tat umgesetzt sind. Bei der Evaluierung soll dann auch darüber gesprochen werden, welche Sanktionsmöglichkeiten es für Kanufahrer gibt, die sich nicht an die Vereinbarung halten. Unabhängig vom ausgeweiteten Kanutourismus hat sich nach Angaben des Umweltministeriums der ökologische Zustand des Unteren Glans seit 2009 verbessert – von der Klasse 4 „Unbefriedigend“ in die Klasse 3 „Mäßig“ einer fünfstufigen Bewertungsskala. Angestrebt sei jedoch die Klasse 2, die für ein gutes ökologisches Potenzial steht. Daher sieht die Landesregierung auch keine Gefahr, dass durch einen gewerblichen Kanuverleih am Unteren Glan die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden könnten. Die Landesregierung sei prinzipiell der Meinung, „dass die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in der Regel verträgliche Naturerlebnisse ermöglichen solle“, heißt es in der Antwort auf eine von Hartenfels’ Fragen. (wop)

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