Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Zwölf Schüsse auf die Noch-Ehefrau: Lebenslänglich für Sembach-Mord

Der Angeklagte (sitzend) kurz vor der Urteilsverkündung mit seiner Anwältin Josipa Salm-Francki und seinem Anwalt Sven Theobald.
Der Angeklagte (sitzend) kurz vor der Urteilsverkündung mit seiner Anwältin Josipa Salm-Francki und seinem Anwalt Sven Theobald.

Er konnte nicht verwinden, dass sich seine Ehefrau von ihm getrennt hatte. Deshalb fuhr im Februar ein Handwerker mit seinem Mercedes S 500 Coupé mit voller Absicht gegen den Smart seiner Frau. Dann trat er an den Smart und richtete seine wehrlose Frau mit zwölf Schüssen aus einer halbautomatischen Pistole.

Für das Landgericht Kaiserslautern handelt es sich bei der Tat um Mord, weil der verlassene Ehemann nach Überzeugung der Kammer die Erschießung geplant hatte und seine Frau arglos war. Für Mord sieht das Gesetz nur eine Strafe vor: lebenslange Haft. Dazu verurteilte das Landgericht einen Pfälzer an diesem Mittwochmorgen.

Einen einzigen Trost hatte der Vorsitzende Richter für den 57-Jährigen: „Ich gehe davon aus, dass Sie die Möglichkeit haben, vorzeitig entlassen zu werden.“ Denn er sei „ein anderer Typ“ als die Täter, die sonst von der Kammer lebenslänglich erhalten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger des Handwerkers, Josipa Salm-Francki aus Düsseldorf und Sven Theobald aus Kaiserslautern, werden wohl Revision einlegen. Deren Hoffnung: Der Bundesgerichtshof könnte die Tat als Totschlag und nicht als Mord werten.

Lebenslänglich: Dieses Urteil löste im Gerichtssaal Emotionen aus. Kaum hatte es der Vorsitzende Richter Raphaël Mall ausgesprochen, begann der Verurteilte laut zu schluchzen. In einem schwarzen Tommy-Hilfiger-T-Shirt sackte der nicht großgewachsene Mann in sich zusammen, weinte und wimmerte minutenlang. Sein Gesicht verhüllte er mit einer aufgeschlagenen Bahn-Zeitschrift. Nicht nur vor der Verhandlung, als Kameraleute und Fotografen Aufnahmen machten, sondern eisern während der gesamten, knapp einstündigen Urteilsverkündung.

Tränen und Wehklagen

Auch die Angehörigen des Mannes, die im fast vollen Zuschauerraum saßen, quittierten das Urteil mit Tränen und Wehklagen. Jemand sagte „Oh, Gott“. Als der Handwerker nach Ende der Verhandlung abgeführt wurde, rief ihm eine Angehörige, in Tränen aufgelöst, laut nach: „Ich liebe Dich!“

Vor 16 Jahren hatte der Handwerker eine so genannte Männertour nach Serbien unternommen und dabei im Rotlichtmilieu eine neun Jahre jüngere Frau kennen gelernt. Er holte sie nach Deutschland, seine erste Ehe ging in die Brüche, und der Handwerker heiratete seine neue Liebe. Ein Sohn kam zur Welt, er ist heute zwölf Jahre alt.

Auch die zweite Ehe beginnt zu kriseln

Vor zwei Jahren begann auch diese Ehe zu kriseln. Im Herbst 2021 trennte sich die zweite Ehefrau – gegen den Willen des Mannes. Der wollte das nicht wahrhaben und stellte ihr nach: Er nervte sie zu Hause, auf der Arbeitsstelle und auf der Straße.

Weil der Mann die Trennung nicht hinnehmen wollte, setzte die Ehefrau ihn vor die Tür, stellte seine Sachen raus, verkaufte dessen Auto und betrieb ein Kontaktverbot zu ihr und zum Sohn.

„Sie dürfen nicht Selbstjustiz üben“

Der Vorsitzende Richter sagte am Mittwoch, das Gericht verkenne nicht, dass der Angeklagte sich gedemütigt und belogen gefühlt habe, dass er enttäuscht war. Aber: „Ihre Frau hatte das Recht, sich von Ihnen zu trennen. Jede Frau hat dieses Recht.“ Statt sich juristische Hilfe zu suchen, habe der 57-Jährige sein vermeintliches Recht in die eigene Hand genommen und seine Ehefrau dafür, dass sie ihn verlassen hatte, mit dem Tod bestraft. „Das ist Mord“, sagte Richter Mall. „Sie dürfen nicht Selbstjustiz üben.“

Bis ins Detail legte Mall dar, dass der Mann die Erschießung genau geplant und dabei viele Umstände abgewogen hatte. So habe er den Zusammenprall der beiden Fahrzeuge so berechnet, dass seine Frau dabei weder getötet noch schwer verletzt würde. Denn er habe sie „Auge in Auge“ erschießen wollen. Er habe zudem ausgekundschaftet, welche Strecke die Frau täglich nimmt, um den gemeinsamen Sohn zur Schule zu fahren und welchen Weg zurück, zudem die Uhrzeiten. Entsprechend habe er Tatort und Tatzeit festgelegt.

Um sicherzugehen: halbautomatische Pistole besorgt

Der Handwerker habe sich eine Pistole besorgt, mit der aber nicht ganz zufrieden gewesen sei. Um sicherzugehen, dass seine Frau die Schüsse auch wirklich nicht überlebt, habe er sich dann eine halbautomatische Pistole mit größerem Kaliber besorgt.

Am 23. Februar dieses Jahres habe er dann in seinem Mercedes Coupé in Sembach an der Straße gewartet, bis seine Frau in ihrem Smart von der Schule zurückkam. Er habe den Mercedes S 500 bis auf Tempo 97 beschleunigt und kurz vorm Aufprall auf Tempo 60 abgebremst. Die Frau sei zunächst 35 Stundenkilometer gefahren, habe angesichts des auf sie zu kommenden Fahrzeugs ihren Smart fast bis zum Stehen abgebremst.

Magazin leergefeuert

Es knallte. Das automatische Unfallmeldesystem des Mercedes löste aus, zeichnete auf und rief Hilfe herbei. Der Handwerker stieg aus, trat zügig ans Fahrerfenster des Smart und zerschoss die Scheibe: Ehefrau und Ehemann konnten sich in die Augen sehen. Die Frau war nach Überzeugung des Gerichts hilflos und wehrlos, weil überrascht, angeschnallt und unbewaffnet, zudem arglos und bei vollem Bewusstsein.

Die Frau drehte sich noch nach rechts zum Beifahrersitz hin weg. Der Mann aber zögerte nicht und feuerte sein Magazin leer. 30 Schusswunden entstanden, weil die meisten Kugeln in den Körper ein- und austraten, einige mehrfach. Die Frau erlitt dabei einen Herzdurchschuss und sechs Lungendurchschüsse und starb. Die herbeigeeilten Rettungskräfte konnten sie nicht ins Leben zurückholen. Der Täter begab sich nach den Schüssen zu einem Anwesen in Sembach, wo die Polizei ihn keine 45 Minuten später festnahm. Dabei leistete er keinen Widerstand.

Die Verteidigung des Handwerkers hatte argumentiert, dass ihr Mandant seine Ehefrau spontan getötet habe. Ursprünglich sei sein Plan gewesen, sich nach dem Zusammenprall der beiden Autos vor den Augen seiner Frau zu erschießen. Diese Darstellung wertete das Gericht als „reine Schutzbehauptung“, um einer lebenslänglichen Haftstrafe zu entgehen. Die genaue Planung der Tat und seine Aussagen unmittelbar nach der Festnahme sprächen gegen die Selbstmord-Version. Einem Beamten habe er bei der Festnahme gesagt: „Ich hab’s getan. Ich habe zwölfmal geschossen. Das musste sein. Die hat es verdient.“ Einem anderen: „Ich bin beschissen worden. Wenn Du so beschissen worden wärst, hättest Du das gleiche gemacht.“ Der Handwerker habe die Tat damals „völlig emotionslos, nüchtern, gleichgültig“ erzählt und keine Reue gezeigt.

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