Kreis Kaiserslautern Windkraft : VG muss Beitrag leisten

Die Erleichterung war Bürgermeister Harald Westrich (SPD) nach rund zwei Stunden anzumerken: Die Veranstaltung zum Thema „Rechtliche Aspekte zur Flächennutzungsplanung beim Thema Windkraft“ war weitgehend ohne Aufgeregtheit verlaufen. Es gab keine Beschlüsse, aber festzuhalten ist: Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg wird in die Diskussion um einen Flächennutzungsplan einsteigen.

Das Thema ist mit Emotionen belegt. Für die Bürger geht es um Wohn - und Lebensqualität, für die Kommunen um die Möglichkeit, an der Energiewende auch finanziell teilzuhaben. Genügend Stoff, um seit Monaten die Diskussion vor allem dort zu befeuern, wo sich Interessen gegenüberstehen wie in Schneckenhausen und Mehlbach. Das Interesse der Bürger war auch am Donnerstag groß, die Stadthalle gut gefüllt. Harald Westrich ging es darum, alle Mandatsträger in der Verbandsgemeinde auf denselben Informationsstand zu bringen. In Gemeinderäten, Stadtrat, Verbandsgemeinderat wird entschieden. Doch wird überhaupt geplant? Westrich: „Diese Frage müssen wir gemeinsam beantworten. Den Flächennutzungsplan (FNP) können wir nur gemeinsam aufstellen. mit den Gemeinden, mit den Bürgermeistern, mit den Bürgerinitiativen. Alles ist denkbar. Auch, dass wir eine Regelung über die Einnahmen finden. Die Räte sind in der Verantwortung.“ Auf jeden Fall muss dieser Flächennutzungsplan die Windkraft berücksichtigen, denn der Bundesgesetzgeber hat dieser Energieart Vorrechte verschafft. Westrich: „Planung wird notwendig sein, hier werden die Stellschrauben gedreht.“ In den beiden ehemaligen Verbandsgemeinden ist die Situation unterschiedlich. In der bisherigen VG Otterbach war eine Regelung nicht notwendig, weil ein regionaler Grünzug fast die komplette VG – außer Olsbrücken – ausschloss. Das ist nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) IV passé. In der alten VG Otterberg wurde im FNP ein Vorranggebiet in Niederkirchen und ein ausschlussfreies Gebiet bei Heiligenmoschel festgelegt. Das sei heute nicht mehr zulässig, ob dieser alte Plan einer Prüfung standhalte, sei fraglich, so Westrich. Denn 2015 greife das Anpassungsgebot: Der alte Raumordnungsplan wird dem LEP IV angepasst. Otterbach hatte vor der Fusion noch versucht eine Regelung zu finden, der Beschluss war jedoch nichtig. Regelungsbedarf gibt es laut Westrich also in Otterbach wie Otterberg, ansonsten sei man den Bauanträgen ausgeliefert. Eine Überplanung der VG bedeute eine neue Bewertung. Er schätzte die Kosten auf 100.000 Euro, die Dauer auf zwei, drei Jahre. In der Fragerunde für Ratsmitglieder interessierte Sybille Neumann, Schneckenhausen, der Naturschutz. Untersuchungen hierzu seien sehr aufwendig, brauchten Zeit, bestätigte Landespfleger Andreas Dein. Alles müsse abgearbeitet werden. Andreas Markus, Otterberg, erinnerte daran, dass laut Fusionsgesetz in den nächsten drei Jahren ein Flächennutzungsplan aufgestellt werden müsse. Das sei unmöglich zu schaffen, selbst wenn jetzt der Aufstellungsbeschluss komme, so Westrich. René Mar, bei der Kreisverwaltung für die Baugenehmigung von Windrädern zuständig, appellierte an die Ratsmitglieder, schnell in die Planung einzusteigen, gegebenenfalls könnte man Teilflächen vorziehen. Kann während der Planung etwas passieren, fragte Conny Christmann, Niederkirchen. Wenn ein qualifizierter Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel Windkraft auszuweisen vorhanden sei, dann könne der VG-Rat einen Antrag für ein Jahr zurückstellen, dies eventuell auch noch um ein weiteres Jahr verlängern, so Mar. „Wir sollten das gemeinsam angehen, gemeinsam Freiräume nutzen, ohne uns zu zerstreiten“ , appellierte Dieter Fornalski, Otterberg, an die Versammlung. Bei der Fragerunde der Bürger klang Kritik an. Ministerin Lemke habe gesagt: Wo die Bürger nicht wollen, gebe es keine Windräder. Westrich: „Es ist ein Unterschied, was gesagt wird und was letztlich das Gesetz vorschreibt. Die Verwaltung muss nach Recht und Gesetz handeln.“ „Könnten wir uns auf einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1200 Metern einigen?“, regte ein Bürger an. Westrich bejahte, gab aber zu bedenken: Wenn dadurch nicht genug Fläche übrigbleibt, müsse man mit dem Kriterium herunterfahren. Westrich: „Wir müssen einen substanziellen Beitrag leisten.“ Wer ist berechtigt Anträge zu stellen? Dazu Mar: Im Prinzip der Anlagenbetreiber, er braucht die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Gibt es schon Gutachten für Standorte? Westrich: Für die VG müssen alle noch beauftragt werden. Gutachten und Standortanalysen sollten nicht miteinander verwechselt werden. Was weiß die Verwaltung über das Projekt in Mehlbach und die angebliche Realisierung im nächsten Jahr? Mar: „Ich weiß nur, dass dort die Absicht besteht, Windräder zu bauen. Alles andere weiß ich aus der Zeitung. Es ist noch kein Bauantrag gestellt.“ Wenn kein Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan ergehe und die Investoren schon notwendige Untersuchungen vorweisen könnten, dann könne das schnell gehen. Martin Müller, VG-Beigeordneter und Otterberger Stadtbürgermeister, hatte das Schlusswort: „Wenn wir gar nichts machen, ist das ein Spiel mit dem Feuer. So lange wir es selbst können, sollten wir das Heft in die Hand nehmen und planen. Wenn nicht, dann geben wir das in die Hände anderer.“ (dre)

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