Kreis Kaiserslautern Rat lockert die Bauleitplanung

Eine Lockerung wird es im Geltungsbereich des Otterbacher Bebauungsplans „Eggerstal“ geben. Künftig dürfen zwischen den Verkehrsflächen und der straßenseitigen Baugrenze auch „Nebenanlagen“ wie Carports und Stellplätze für Kraftfahrzeuge eingerichtet werden.

Anlass für diese Entscheidung, die in der Gemeinderatssitzung am Montagabend einstimmig fiel, war der Bauantrag eines Grundstückseigentümers. Anträge auf überbaubare Flächen für Fahrzeuge gebe es häufig, informierte Ortsbürgermeister Herbert Matz (SPD). Um das Verfahren zu vereinfachen, schlug er eine generelle Zulassung solcher „Nebenanlagen“ zu. Die Ratsmitglieder versprechen sich davon auch die Ausweisung weiterer Stellflächen auf den Grundstücken, um somit die öffentliche Straße von parkenden Fahrzeugen zu entlasten. Das Mehrgenerationenhaus in Otterbach geht seiner Vollendung entgegen. Nach Aussage des Planers Jo Weber werden die Arbeiten im Mai abgeschlossen. Derzeit liege man mit etwas weniger als einem Prozent unter der Kostenschätzung, was von den Ratsmitgliedern mit Beifall aufgenommen wurde. „Dies, obwohl zusätzlich kleinere Arbeiten hinzu kamen“, so der Ortsbürgermeister. Einstimmig beschloss das Gremium eine Einbauküche für das Gebäude. Entgegen der ursprünglichen Planung wird es am Fenster der Küche jedoch keine fest eingebauten Ablageflächen geben. Einer der beiden Kühlschränke wird mit einem Gefrierfach ausgestattet und zusätzlich werden zwei Servierwagen angeschafft. Bei einer Gegenstimme wurde die Anschaffung einer Industriespülmaschine beschlossen. Die Auftragssumme beläuft sich auf 8000 Euro. Knapp 2700 Euro kostet ein Energiesparfenster im künftigen Tagungsraum des Mehrgenerationenhauses. Bei zwei Enthaltungen verabschiedeten die Ratsmitglieder eine neue Hundesteuersatzung. Die aus dem Jahr 2011 stammende bisherige Satzung wird aktualisiert, bringt laut Matz aber keine Veränderungen für die Halter mit sich sich. Etwa 400 Euro kann die Gemeinde Otterbach durch das Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags mit den Pfalzwerken für die Straßenbeleuchtung einsparen. Damit verbunden ist außerdem eine Preisbindung für die Dauer der nächsten beiden Jahre. (llw)

x