Mehlingen Rat gegen Photovoltaik-Anlage neben der Autobahn

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage neben der A63 möchten die meisten Ratsmitglieder nicht sehen.
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage neben der A63 möchten die meisten Ratsmitglieder nicht sehen.

Ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage neben der A63 lag dem Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend vor. Nach einer zum Teil emotional gefärbten Aussprache verweigerten die Ratsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Bauvorhaben auf einem privaten Grundstück.

„In dieser Sache wohnen zwei Seelen in meiner Brust“, erklärte Ortsbürgermeisterin Monika Rettig (SPD). Es sei ihr vollkommen bewusst, dass in der gegenwärtigen Situation alles Mögliche getan werden müsse, um die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen. „Es schneidet mir aber ebenso ins Herz, wenn dazu gutes Ackerland verwendet werden soll“, sagte die Ortschefin. In der Gegend gebe es genügend Flächen, die zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht geeignet seien. Es könne aus ihrer Sicht deshalb nicht sein, dazu Boden zu überbauen, der zur Produktion von Lebensmitteln so gut geeignet sei. Und ganz davon abgesehen, würde durch die Anlage das Landschaftsbild bei der Zufahrt nach Baalborn erheblich beeinträchtigt, meint Rettig.

Die Planung sehe die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von 1,5 Hektar vor – mit einer Leistung von voraussichtlich 1,8 Megawatt unter Idealbedingungen. Das Bauvorhaben bestehe nach den Worten der Bürgermeisterin aus in Reihe angeordneten, aufgeständerten Solarmodulen sowie aus den zum Betrieb erforderlichen Nebenanlagen. Die Höhe der Module betrage an ihrer höchsten Stelle etwa dreieinhalb Meter. Neben der Aufstellung von Solarmodulen sollten die Flächen so auch landwirtschaftlich nutzbar sein, beispielsweise mit der Beweidung durch Schafe.

Verschandelung der Landschaft

Das Grundstück liege im Außenbereich direkt an der Autobahn 63. Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht seien nach den Worten Rettigs Photovoltaikanlagen innerhalb einer Entfernung von 200 Metern zu Autobahnen privilegiert zulässig. Dies bedeute, dass Anlagen, die diese Voraussetzungen erfüllen können, auch ohne die Anpassung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zugelassen werden könnten.

In der anschließenden Aussprache rechnete Hans Willenbacher (CDU) vor, dass sich das Vorhaben für den Antragsteller kaum lohne, wenn die Rahmenbedingungen in ihren Einzelheiten mitbedacht würden. Die meisten Ratsmitglieder schlossen sich in ihren Beiträgen den Ausführungen der Ortschefin an. Geteilte Meinungen kamen lediglich zum Ausdruck in Bezug auf die neue Planungsfreiheit entlang der Autobahnen. Hier werde bewusst eine Verschandelung der Landschaft in Kauf genommen, hieß es. SPD-Fraktionschef Hartwig Pulver wies ausdrücklich darauf hin, dass sich die Mandatsträger einzig ihrem Gewissen verantwortlich fühlen sollten, was ihre Entscheidung bezüglich des erörterten Sachverhalts angeht. In der Abstimmung lehnten letztendlich zwölf Ratsmitglieder die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ab, vier enthielten sich.

x