Kreis Kaiserslautern Polygone und TRA Lauter bleiben

Anhaltendes Dröhnen: Übungsflüge von Militärflugzeugen über der Region empfinden viele Menschen als starke Belastung. Ein Grund
Anhaltendes Dröhnen: Übungsflüge von Militärflugzeugen über der Region empfinden viele Menschen als starke Belastung. Ein Grund für den Lärm sind die Luftkampfübungszonen.

Die Luftkampfübungszone TRA Lauter und die Polygone-Station bei Bann bleiben im Kreis Kaiserslautern und werden nicht in andere, weniger belastete Regionen Deutschlands verlegt. Das hat das Bundesverteidigungsministerium mitgeteilt. Damit erteilt Berlin allen Forderungen des Lauterer Kreistags (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach) eine klare Absage.

Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen hatte das Kreisgremium mit großer Mehrheit und unter Hinweis auf die mannigfaltigen militärischen Belastungen der Region – etwa durch die Air Base Ramstein – im November auf eine Verlegung gedrängt. Landrat a. D. Paul Junker (CDU) hatte das Begehren daraufhin nach Berlin weitergeleitet. Eine Verlegung der TRA Lauter und den Polygonen sei nicht möglich, gab Junkers Nachfolger Ralf Leßmeister (CDU) gestern die Antwort des Bundesverteidigungsministeriums bekannt: Man sei bemüht, die Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland möglichst gering zu halten und möglichst gleichmäßig über die Bundesrepublik zu verteilen. Diesem Bemühen seien jedoch durch den dafür zwangsläufig benötigten Luftraum und die notwendige Nähe zum Start- und Landeflugplatz der jeweiligen militärischen Einrichtung Grenzen gesetzt. Darüber hinaus müsse der engen Luftraumstruktur in Deutschland mit einem sehr dichten Netz von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken und einem hohen zivilen Flugverkehrsaufkommen Rechnung getragen werden. Die Bemühungen der Arbeitsgruppe „Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz“ und die auf Bund- und Länder-Ebene vereinbarten Maßnahmen in der Vergangenheit hätten bereits zu einer Reduktion der Belastung im Bereich der TRA Lauter geführt, heißt es weiter aus dem Bundesverteidigungsministerium. Berlin verweist hierbei auf eine „mittlerweile annähernd gleichmäßige Verteilung der Belastung auf die vier großen Übungslufträume in Deutschland“. Die aktuellen Auswertungen der tatsächlichen Nutzung der TRA Lauter lägen im Vergleich zu der Gesamtzahl der Nutzung aller militärischen Flugbeschränkungsgebiete in den Jahren 2016 und 2017 bei 19 respektive 21 Prozent. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr sei „gerne bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Innenministerium bereit, im Rahmen von Vor-Ort-Terminen der Bevölkerung Auswirkungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu erläutern“. Grundsätzlich, so das Bundesministerium weiter, seien die Übungslufträume unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse, etwa der Nähe zum militärischen Flugplatz, eingerichtet. Der Luftraum über Deutschland stelle eine knappe und begrenzte Ressource dar. „Um zivilen und militärischen Bedarf unter bestmöglicher Berücksichtigung von Ballungsgebieten in Einklang zu bringen, sind in enger Koordination zwischen zivilen und militärischen Stellen die militärischen Übungslufträume ausgewiesen worden, innerhalb derer Grenzen auch Luftbetankungsgebiete liegen.“ Die Besiedlungsdichte Deutschlands lasse bei dieser Einteilung keine vollständige Vermeidung aller bewohnten Gebiete zu. Auf die Forderung des Kreistags, Übungsflüge, die mögliche Überschallknallereignisse verursachen könnten, im Vorfeld anzukündigen, antwortete Berlin: Trotz Nutzung von Simulatoren bei der fliegerischen Ausbildung sei die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld „unumgänglich“. Dabei sei auch der Flug mit Überschallgeschwindigkeit in Deutschland ab einer Höhe von 12.000 Metern täglich von 7 bis 11.30 und 13 bis 19 Uhr möglich und „könne nicht im Einzelnen vorher angekündigt werden“. Auch darüber könne das Luftfahrtamt der Bundeswehr „gerne vor Ort informieren“. Der Kreistag hatte im November auch den „Abwurf kleiner Metallstreifen im Rahmen von Luftübungen“ kritisiert und Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefährdungen eingefordert. Dazu teilt das Bundesamt laut Leßmeister mit, dass der Einsatz von solchen sogenanntem Düppeln im Übungsgebiet Polygone „grundsätzlich verboten“ sei und nach Auskunft der am Flugbetrieb beteiligten Stellen „in den letzten Jahren nicht durchgeführt wurde“. Der letzte dokumentierte und genehmigte Einsatz habe im Februar 2008 auf Basis einer Sondergenehmigung stattgefunden, so Berlin. Das Bundesministerium für Verteidigung kommt abschließend zu dem Fazit, dass „mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aktuell keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen im Übungsflugbetrieb mehr möglich sind“. Paul Junker hatte sich auch beim Land für die Verlegung der Luftkampfübungsgebiete und der Polygone aus dem Kreisgebiet eingesetzt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) habe in einem Schreiben vom 22. Januar auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verteidigung verwiesen und „informiert, dass nach dessen Auskunft im letzten Jahr Maßnahmen zur Minderung des Fluglärms in der TRA Lauter ergriffen worden sind“. Angesichts dieser „ernüchternden“ Aussagen zeigt sich Landrat Ralf Leßmeister „schon enttäuscht vor dem Hintergrund unserer ohnehin mit Fluglärm belasteten Region“. Der CDU-Politiker verspricht: „Ich werde mich jedoch weiterhin energisch für die Reduzierung des Fluglärms einsetzen.“ Schreiben Sie uns Ihre Meinung interessiert uns. Wie beurteilen Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Antwort des Verteidigungsministeriums? Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an die Redaktionsadresse redkai@rheinpfalz.de .

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