Kreis Kaiserslautern Nächtlicher Überfall bleibt unaufgeklärt

Wegen räuberischer Erpressung standen gestern zwei junge Männer aus Ramstein-Miesenbach vor dem Amtsgericht Landstuhl. Der Prozess endete mit Freisprüchen, ermöglichte jedoch Einblicke in eine Jugend-Szene, die nicht zuletzt von Drogenkonsum geprägt ist.

Einer der beiden Angeklagten erschien pünktlich zum Beginn des Verfahrens. Das war allerdings nur bedingt sein Verdienst: Der 28-Jährige wurde aus der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken zugeführt, wo er zurzeit eine Haftstrafe in anderer Sache verbüßt. Der zweite Beschuldigte ließ Strafgericht, Anwälte und Zeugen eine Stunde warten: „Ich dachte, der 20. Juli wäre erst morgen,“ lautete seine Entschuldigung, nachdem sein Anwalt ihn schließlich aufgestöbert hatte. Die Anklage warf den zwei jungen Männern vor, in der Nacht des 29. Oktober 2015 in Ramstein-Miesenbach in die Wohnung eines heute 18-Jährigen eingedrungen zu sein. Während der Bewohner schlief, hätten sie sein Smartphone, eine Schreckschuss-Pistole und rund 200 Euro Bargeld an sich genommen. Als das Opfer wach wurde, habe man ihm die Pistole unter die Nase gehalten und sich eiligst entfernt. „Räuberische Erpressung“ nennt dies das Strafgesetzbuch. Das Opfer hatte es aber offenbar nicht sonderlich eilig, wieder zu seinem Eigentum zu kommen. „Vor Schreck habe ich mir erst mal einen Joint gedreht“, berichtete der junge Mann gestern. Erst Stunden später meldete er per Facebook seiner damaligen Freundin, dass er ausgeraubt worden sei. Die war darüber so erschrocken, dass sie ihren Vater informierte. „Und ich habe schließlich die Polizei angerufen, bevor ich zur Arbeit ging“, berichtete der Vater gestern vor Gericht. Noch am gleichen Morgen nahmen die Beamten den Überfall auf. Die Suche nach den Tätern gestaltete sich zunächst schwierig. Zum einen, weil der Überfallene keinen der beiden nächtlichen Räuber erkannt haben wollte. Mal sagte er, sie hätten „so ein schwarzes Dreieckstuch vor dem Gesicht“ gehabt, dann wieder hätten sie ihre Gesichter „mit den Ellbogen geschützt“. Auch gestern vor Gericht gab er an, dass er die beiden Angeklagten „auf keinen Fall“ als Täter wiedererkenne. Ebenso wortkarg blieb er allerdings auf die Frage, wozu ein 18-Jähriger eine Schreckschuss-Pistole brauche. Auf die Namen der beiden Angeklagten war die Polizei erst Monate nach der Tat durch eine Aussage „vom Hörensagen“ gestoßen. Der Verdacht schien nicht völlig aus der Luft gegriffen. Schließlich hat derjenige, der gerade in Zweibrücken eine Haftstrafe verbüßt, satte 13 Eintragungen im Bundeszentralregister vorzuweisen. Immer wieder geht es dabei um Körperverletzungen, Drogenhandel und Beschaffungskriminalität. Der zweite Angeklagte, zurzeit in Freiheit, bringt es „nur“ auf sieben Vorstrafen. Gestern vor Gericht hatten beide ihren Glückstag: Keiner der angeblichen Zeugen hatte gesicherte Informationen darüber, wer den jungen Mann in jener Oktobernacht ausgeraubt hat. Am Ende blieben nur vage Verdächtigungen per Facebook und angebliche Drohungen innerhalb einer Jugendszene, in der Marihuana und Amphetamine wohl eine wichtigere Rolle spielen als Schulabschlüsse und Lehrstellen. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidiger plädierten auf Freispruch, das Gericht schloss sich in seinem Urteil an. „Die Gerechtigkeit hat heute gesiegt,“ frohlockte einer der beiden jungen Männer, bevor er wieder in Handschellen nach Zweibrücken gebracht wurde.

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