Kreis Kaiserslautern Koblenzer Richter: Kein Baustopp

Die US-Satellitenanlage im Breitenwald in Landstuhl darf weitergebaut werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern. Damit scheiterte die Stadt Landstuhl mit ihrem Eilantrag gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt, das zuvor den Antrag auf Baustopp abgelehnt hatte. Nun soll der Stadtrat urteilen, ob die Klage weiterverfolgt wird.

Das US-Militär möchte die bestehende Satelliten-Kommunikations-Einrichtung auf dem Übungsplatz Breitenwald erweitern; dafür wurde bereits eine Waldfläche abgeholzt. Das Bundesverteidigungsministerium hatte die Erweiterung erlaubt und Sofortvollzug angeordnet, wogegen die Stadt Landstuhl zu Jahresbeginn Widerspruch eingelegt hatte – erfolglos. Es folgte eine Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt samt Eilantrag wegen der Rodungsarbeiten (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Den Eilantrag hatte das Neustadter Gericht im März abgelehnt. Um die Chancen im Hauptsacheverfahren zu erhöhen oder zumindest die Chancen dafür besser einschätzen zu können, hatte die Stadt daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung aus Neustadt eingereicht. Diese wurde nun abschlägig entschieden; die vorgebrachten Argumente der Stadt sah das Gericht als nicht hinreichend an. Die Stadt argumentierte, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen worden ist. Diese sei nicht etwa „zu Unrecht unterblieben“, urteilten die Koblenzer Richter, sondern eine Vorprüfung von Sachverständigen habe ergeben, „dass eine eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben aufgrund seiner geringen Größe und Leistung nicht habe durchgeführt werden müssen“. Auch das Argument, dass das Vorhaben nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplans entspreche, erachtete das Gericht nicht als Hinderungsgrund. Die „besondere öffentliche Zweckbestimmung des der Landesverteidigung dienenden Vorhabens“ rechtfertige eine Abweichung, heißt es in dem Beschluss. Die Fläche sei zudem „seit längerem den US-Streitkräften zur ausschließlichen Nutzung überlassen“ worden und unterliege daher nicht mehr „dem uneingeschränkten planerischen Zugriff“ der Stadt Landstuhl. Stadtbürgermeister Klaus Grumer (CDU), der auf einer Dienstreise durch die RHEINPFALZ von der Gerichtsentscheidung erfuhr, ist nicht überrascht. „Das war zu befürchten“, lautet seine erste Einschätzung. Er will sich nun mit der von der Stadt beauftragten Rechtsanwältin besprechen und dann den Stadtrat, der am nächsten Dienstag tagt, über das weitere Vorgehen entscheiden lassen. „Wir müssen uns die Begründung genau ansehen und dann überlegen, ob wir das Hauptsacheverfahren weiter verfolgen oder ob wir es fallen lassen.“ Das Beschwerdeverfahren koste die Stadt nur rund 2000 bis 3000 Euro inklusive Anwaltskosten, sagt Grumer, „beim Hauptsacheverfahren lägen wird deutlich höher“, weiß er, ohne genauere Angaben machen zu können. Die Entscheidung aus Koblenz habe zwar nicht direkt mit dem Hauptsacheverfahren zu tun, aber Grumer weist auf die Tendenz: „Das Verwaltungsgericht hat gegen uns entschieden, deswegen haben wir noch vor der endgültigen Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt – und das hat nun auch gegen uns entschieden.“ Die Begründungen, die das Koblenzer Gericht vorab in einer Presseerklärung nannte, bestätigten im Prinzip die Sicht der Neustadter Richter, urteilt Grumer auf die Schnelle. (gzi)

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