Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern: Privatleute dürfen Salz nur in Ausnahmefällen verwenden

Schneeschippen und Eiskratzen sind eine schweißtreibende Angelegenheit: Doch wer dem Eis mit Salz zu Leibe rückt, riskiert ein B
Schneeschippen und Eiskratzen sind eine schweißtreibende Angelegenheit: Doch wer dem Eis mit Salz zu Leibe rückt, riskiert ein Bußgeld. Aber es gibt umweltfreundliche Alternativen.

Die Kälte hat die Region derzeit fest im Griff. Für Mieter und Eigentümer bedeutet dies: Bei Schnee und Eis sind sie verpflichtet, Gehwege vor dem Haus frei zu halten. Das Schneeschippen reicht oftmals nicht aus, um Rutschpartien zu verhindern. Streusalz wirkt schnell. Doch die Verwendung für Privatpersonen ist (in den meisten Kommunen) verboten und kann mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden, denn es schädigt Tiere, Fahrzeuge, Beton und Pflanzen.

Ralf Lehnhardt, Fachbereichsleiter der Ordnungsverwaltung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, wirft einen Blick in die Straßenreinigungssatzung und zitiert den Paragrafen 8: „Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten.“ Ihre Verwendung sei nur erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Eisregen), in denen „durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist“. Dann dürfe es auf Gehwegen „an besonders gefährlichen Stellen wie etwa Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- oder Steigungsstrecken“ zum Einsatz kommen. Die Verwendung von Salz müsse aber auch in diesen Fällen „unbedingt auf das notwendige Maß“ beschränkt bleiben. Baumscheiben und begrünte Flächen dürften nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden, „salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee“ dürfe auf ihnen auch nicht gelagert werden“, heißt es in der Landstuhler Satzung.

Kontrollen durch die Behörden im Kreis sind selten

Aber wird dies überhaupt kontrolliert? „Wir kontrollieren nur dann, wenn ein Anlass gegeben ist“, sagt Lehnhardt. „Wenn jemand eine Anzeige macht, wird unsere Behörde selbstverständlich tätig.“ Jedoch seien die personellen Ressourcen nicht ausreichend, um solche Kontrollen flächendeckend durchzuführen. Straßenreinigungssatzungen aus den Jahren 2002 bis 2014 in der VG Otterbach-Otterbach besagen inhaltlich das Gleiche. Grundsätzlich verboten sei das Abtauen mit Salz, informiert Jochen Hager, stellvertretender Abteilungsleiter Bürgerdienste. Bei besagten „klimatischen Ausnahmefällen“ solle der Einsatz „auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden“. Ein Hinweis auf die Räum- und Streupflicht erfolge über das Amtsblatt in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. Gezielte Kontrollen gebe es nicht. „Doch der kommunale Vollzugsdienst ist aufgefordert, Beanstandungen dem Innendienst zu melden, sodass ein Hinweis an die Betroffenen erfolgen kann.“

Regelungen sind im Amtsblatt zu finden

Kai Wiehn, Abteilungsleiter Bürgerdienste bei der VG in Weilerbach, hat „bei den Kontrollen in den letzten Jahren keine Verstöße bei der Verwendung der Art des Streumittels festgestellt“. Auch hier wird „auf die entsprechenden Regelungen im Amtsblatt in unregelmäßigen Abständen in den Wintermonaten hingewiesen“. Kontrollen seitens des Ordnungsamtes fänden stichprobenartig statt. Auch Jürgen Wenzel, fürs Ordnungsamt zuständiger Beigeordneter der VG Enkenbach-Alsenborn, erklärt, dass „Salz nur bei Extremereignissen wie Glatteis oder zur Beseitigung besonderer Gefahrensituationen eingesetzt werden darf“. Dies sei im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Überwachung übernehme der Außendienst des Ordnungsamtes.

Keine Kapazitäten für Kontrollen

In der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd erklärt der Abteilungsleiter des Ordnungsamtes, Markus Mühlen: „Bisher hat sich noch keiner beschwert, wenn jemand Streusalz eingesetzt hat.“ Kontrollen gebe es nicht. „Dafür haben wir keine Kapazitäten. Wir sind schon froh, wenn überhaupt sauber gemacht wird.“ Mühlen vermutet, dass viele Leute von dem Verbot nichts wissen. „Falls wir einmal tätig werden müssten, würden wir den Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist und eine mündliche Verwarnung aussprechen.“ Etwas anders zeigt sich das Bild in der VG Ramstein-Miesenbach, wie der Leiter des Ordnungsamtes, Richard Stuppy, aufklärt: Hier sei die Nutzung von Salzen nicht verboten. „Aus Gründen des Umweltschutzes wird aber darauf hingewirkt, umweltfreundliche Mittel zu verwenden.“ Auch der Bauhof nutze ein umweltfreundliches Laugengemisch, um die Straßen vom Eis zu befreien.

Unterschiedliche Regelungen

Helmut Riebel von der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach- Miesau verweist auf eine unterschiedliche Handhabung von Salz beim Winterdienst in den Ortsgemeinden: In Bruchmühlbach-Miesau und Langwieden sei der Einsatz von Salz grundsätzlich verboten und nur bei Eisregen erlaubt. Nicht verboten sei das Streuen abtauender Mittel hingegen in Martinshöhe, Lambsborn und Gerhardsbrunn, es solle jedoch auch hier „unbedingt auf das notwendige Maß“ beschränkt werden. Jochen Marwede aus Hochspeyer, Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag, hält Aufklärung wichtiger als Sanktionen. „Es ist richtig und notwendig, dass das Ausbringen von Salz verboten ist“, verweist Marwede auf die Schäden an Natur und Umwelt. Abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Asche seien eine Alternative, sagt er und will sich für mehr Aufklärung der Bürger durch Veröffentlichungen in Amtsblättern einsetzen.

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