Weilerbach Einwurf: Ende des Schweigens

Am Ende blieb dem Angeklagten nur das Geständnis.

Lange hat er geschwiegen: der Angeklagte im Weilerbacher Doppelmord-Prozess. Und am fünften Verhandlungstag gestanden, zwei Menschen getötet zu haben. Die Indizien gegen ihn waren zu erdrückend. Ob ihm das Geständnis strafmildernd angerechnet wird, muss sich zeigen. Das Geständnis ließ er durch seinen Anwalt verlesen. Echte Reue zeigte er nicht, auch entschuldigte er sich nicht bei den Angehörigen der Opfer. Die Tat sei als solche „nicht zu entschuldigen“, so seine Aussage. Die Nebenklage, die Kinder des 65-jährigen Getöteten, ist schon sicher, Schmerzensgeld zu verlangen: für das, was der 38-Jährige ihnen angetan habe. Sie hätten lange nicht arbeiten können und seien jetzt noch auf psychologische Hilfe angewiesen, sagte der Anwalt.

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