Kaiserslautern Betrugsprozess: Mehr als eine Million Euro Schaden

Der Prozess wird am 11. April fortgesetzt.
Der Prozess wird am 11. April fortgesetzt.

Vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern wurde am Montag der Prozess gegen zwei 55- und 62-jährige Geschäftsleute fortgesetzt. Ihnen legt die Staatsanwaltschaft unter anderem gewerbsmäßigen Betrug in einer Vielzahl von Fällen zur Last.

Die Taten sollen im Zeitraum von 2011 bis 2014 – unter anderem in Ramstein-Miesenbach – begangen worden sein. Von einem Gesamtschaden von nahezu 1,1 Millionen Euro ist die Rede. Die beiden Angeklagten hätten sich als Geschäftsführer zweier beschränkt haftender Gesellschaften Scheinrechnungen ausgestellt und von einer Genossenschaft vorfinanzieren lassen, ohne dass sie ihre Schuld dieser gegenüber letztlich beglichen hätten. Die Scheinrechnungen hätten Gegenstände des Gastronomiebedarfs betroffen, die tatsächlich nie geliefert worden seien. Sie seien zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung bei der Genossenschaft eingereicht worden. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten beide Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Gericht hatte ihnen daraufhin einen konkreten Strafrahmen von jeweils einem Jahr und sieben Monaten bis zu einem Jahr und elf Monaten bei zur Bewährung ausgesetzter Vollstreckung in Aussicht gestellt. Im Falle dass es (bei fehlgeschlagener Bewährung) doch zu einer Vollstreckung kommen sollte, würden wegen überlanger Verfahrensdauer jeweils sechs Monate Freiheitsstrafe als verbüßt gelten.

Private Schulden

Am zweiten Verhandlungstag schilderten die Angeklagten, wie sie infolge ihrer letztlich gescheiterten Geschäftstätigkeit selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten getrieben worden seien und nunmehr in bescheidenen Verhältnissen lebten. Ihre früheren Partnerinnen hätten sich von ihnen getrennt. Beide hätten private Schulden in Millionenhöhe. Auch psychisch habe sie das Ganze mitgenommen. Der 62-Jährige beklagte den Verlust seines Elternhauses. Er und der Mitangeklagte hätten bis zum Schluss gekämpft, um Schulden zu bezahlen. Die von ihnen geführten Gesellschaften in die Insolvenz gehen zu lassen, wäre einfacher gewesen. Es habe bis zum Schluss Geldeingänge gegeben. Der 55-Jährige sagte, er wolle nach Abschluss des Strafverfahrens Privatinsolvenz beantragen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Er und seine frühere Frau hätten die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben. Er bedauere die Taten. Sie seien ein Fehler gewesen.

Zuvor hatte ein früherer Mitarbeiter der geschädigten Genossenschaft geschildert, dass das Verfahren mit den vorfinanzierten Rechnungen im Prinzip für beide Seiten von Vorteil gewesen sei. Die die Rechnungen einreichende Gesellschaft hätte kurzfristig Geld bekommen und habe ihre Schuld erst nach 30 Tagen tilgen müssen. Die Genossenschaft habe dafür Gebühren erhalten. Kontrollen, ob den Rechnungen im vorliegenden Fall tatsächliche Lieferungen zugrunde gelegen haben, habe es nicht gegeben.

Zeugin sagt aus, dass Chaos geherrscht habe

Eine frühere Buchhalterin bekundete, die Bücher der von den Angeklagten geführten Gesellschaften seien zunächst ordentlich geführt worden. Die Angeklagten, zwischen denen keine Hierarchie bestanden hätte, hätten jedoch ständig neue Firmen gegründet – nachdem sie aus einem Urlaub zurückgekehrt sei, habe Chaos geherrscht. Sie habe nur noch weg gewollt und habe gekündigt. Sie habe den Angeklagten geraten, für die Gesellschaften Insolvenz anzumelden. Das hätten sie abgelehnt und auf bevorstehende größere Geldeingänge verwiesen. Die Sitzung wird am 11. April fortgesetzt.

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