Rülzheim/Leimersheim Wohl keine Wasserkraftanlage möglich

Der Rottenbach bei Rülzheim.
Der Rottenbach bei Rülzheim.

In Gewässern dritter Ordnung innerhalb der Verbandsgemeinde (VG) kann in Ermangelung einer wirtschaftlichen Betriebsmöglichkeit sowie geeigneter Standorte keine Wasserkraftanlage errichtet werden. Daher soll dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt werden. Dies soll der VG-Rat bei seiner Sitzung am Donnerstag beschließen.

Die CDU-Fraktion hatte im November 2021 beantragt, die Installation eines Wasserkraftrades am Stauwehr des Rottenbachs an der L 540 in der Nähe des Dieterskirchels zu prüfen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der angestrebten Energiewende liege es im öffentlichen Interesse, die vorhandenen Wasserkraftpotenziale durch Modernisierung, Ausbau oder Neubau auszuschöpfen, hatte die CDU argumentiert. Die Überprüfung, die bereits dem Orts-Gemeinderat Rülzheim vorgestellt wurde, ergab aber, dass im Rottenbach für ein solches Speicher- oder Laufwasserkraftwerk nicht genügend Abflussvolumen erreicht werden kann. Zudem wären dafür erhebliche Investitionen in wasserbauliche Gewässer- und Artenschutzmaßnahmen notwendig.

Da die Installation einer Wasserkraftanlage an diesem Standort also nicht möglich ist, hatte der Gemeinderat den Wunsch geäußert, die Prüfung auf die anderen Gewässer im Bereich der Ortsgemeinde Rülzheim auszuweiten. Zudem sollte Verbandsbürgermeister Matthias Schardt eine ingenieurtechnische Stellungnahme beauftragen, die nochmals spezielle Daten für ein exemplarisches Wasserkraftwerk am Beispiel Rottenbach sowie allgemeine Informationen bezüglich Wasserkraftwerken für alle Gewässer innerhalb der VG darstellen sollten. Für die Gemarkung Rülzheim bedeutet dies Rottenbach und Klingbach, innerhalb der Verbandsgemeinde wäre der Spiegelbach auf der Gemarkung Hördt ebenfalls dazuzuzählen.

Im Gegensatz zum Rottenbach wäre der Spiegelbach nach seinem Abflussvolumen beziehungsweise seiner Strömungsgeschwindigkeit für die Errichtung einer kleinen Wasserkraftanlage geeignet. Da der Spiegelbach aber im Naturschutzgebiet „Eichtal-Brand“ liegt, ist es verboten, Gewässer zu schaffen, zu verändern oder zu beseitigen, insbesondere Wasserläufe, Wasserflächen oder Tümpel einschließlich deren Ufer oder den Zu- oder Ablauf des Wassers oder den Grundwasserstand zu verändern oder Sümpfe oder Feuchtgebiete zu entwässern oder über den Gemeingebrauch hinaus Wasser zu entnehmen. Möglichkeiten zur Ausnahmegenehmigung gibt es keine. Demnach eignet sich auch der Spiegelbach nicht für ein solches Vorhaben.

Termin

Sitzung Verbandsgemeinderat, Donnerstag, 31. März, 18 Uhr, Hugo-Dörrler-Halle Leimersheim. Themen: Klimaschutzprojekt im kommunalen Umfeld; Auftragsvergaben für Feuerwehrgerätehaus Hördt, Sanierung Entwässerungsanlage „Seehof“ Leimersheim, neue Möbel für einen zusätzlichen Schulsaal in der Grundschule Kuhardt; Änderung Versickerungsbecken Gewerbegebiet Nord IV Rülzheim; Umbesetzung von Ausschüssen.

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