Kreis Germersheim Wegen Schwarzfahrens verurteilt

18 Schwarzfahrten hat die Verurteilte eingeräumt. Die Richterin ermahnte sie, ihr Verhalten zu überdenken, andernfalls droht ein
18 Schwarzfahrten hat die Verurteilte eingeräumt. Die Richterin ermahnte sie, ihr Verhalten zu überdenken, andernfalls droht eine Gefängnisstrafe. Unser Foto zeigt die S-Bahn bei Lingenfeld.

18 Schwarzfahrten mit der Regionalbahn hat eine 23-jährige Schülerin aus Lingenfeld jetzt vor dem Amtsgericht Germersheim eingeräumt. Dafür wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre; zudem muss die Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Es ist nicht der Raub der Kronjuwelen“, sagte die Amtsrichterin und wies darauf hin, dass das Erschleichen von Leistungen mit Geldstrafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Denn das Schwarzfahren belaste die Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt die Fahrgäste, weil die Kosten für die Sicherheit stiegen. Der Rechtstreue, der sein Fahrtgeld bezahle, komme sich in so einem Klima vor „wie der Depp“, beschrieb der Staatsanwalt die Folgen für die Zahlungsmoral. Die Angeklagte sei „beharrlich uneinsichtig“.

Suche nach dem eigenen Weg

Auch dürften die 18 eingestandenen Schwarzfahrten nur die sein, bei denen die 23-Jährige tatsächlich erwischt worden sei, schaute der Staatsanwalt in die Akte. Immerhin acht Voreinträge hat die Schülerin bereits in ihrem Bundeszentralregisterauszug, davon drei einschlägige. Auf der anderen Seite rechnete die Amtsrichterin der Angeklagten vor, dass sie sich schon einige Monatskarten für die Strafgelder an die Verkehrsbetriebe hätte leisten können. Denn mit der Erstattung der 4,90 Euro Fahrtgeld pro Fahrt ist es nicht getan. Strafen von jeweils 60 Euro kommen dazu. „Es ist schwer, mit 300 Euro vom Jobcenter allein klarzukommen“, sagte die 23-Jährige. Ohne Kontakt zur Mutter und wenig Kontakt zum Vater suche sie derzeit ihren eigenen Weg. Sie lebt bei der Schwester, macht den Hauptschulabschluss, um dann eine Ausbildung anzufangen.

Arbeitsauflage als Denkzettel

„Sie müssen etwas tun, damit die Negativ-Karriere ein Ende nimmt“, legte die Amtsrichterin der jungen Frau ans Herz. Die Arbeitsauflage solle ein spürbarer Denkzettel sein. Sollte sie jedoch wieder schwarz fahren oder eine andere Straftat begehen, müsse sie damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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