Südpfalz
Wechsel zu französischem Strom birgt Tücken
Die französische Regierung reagierte früh auf die sich abzeichnende europäische Energiekrise. Bereits im Herbst letzten Jahres wurden die Gaspreise eingefroren und die Erhöhung der Strompreise begrenzt. Beim Gas ist der Preisunterschied zwischen Deutschland und Frankreich trotz einer Verdreifachung der Kosten in Deutschland seit April 2021 noch vergleichsweise gering. Weniger als zehn Prozent mehr kostet die Kilowattstunde Gas im Durchschnitt aktuell in Deutschland. Doch beim Strom zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Nachbarländern.
Die Aussetzung der Stromsteuer bewirkte, dass französische Haushalte trotz der Preiserhöhungen auf dem Weltmarkt nur etwa vier Prozent mehr für den Strom bezahlen. In Deutschland sind die Strompreise dagegen in den vergangenen zwölf Monaten um bis zu 50 Prozent gestiegen. Während ein französischer Haushalt also etwa 17 Cent für die Kilowattstunde Strom zahlt, sind in der Grundversorgung beispielsweise der Stadtwerke Germersheim derzeit rund 31 Cent fällig.
Aufwand ist nicht zu unterschätzen
Daher denken einige Menschen über eine günstigere Stromversorgung aus Frankreich nach. Dabei wenden sie sich auch an das deutsch-französische Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). „Im Hinblick auf die günstigen Strompreise in Frankreich wandten sich Bewohner der deutsch-französischen Grenzregion bereits mit der Frage an das ZEV, ob sie nicht Strom aus Frankreich beziehen könnten“, sagt Peter Juhani Koop. Grundsätzlich sei ein Wechsel zu französischem Strom möglich. Allerdings sei der Aufwand nicht zu unterschätzen. Interessierte Verbraucher müssten zunächst einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. „Das ist formlos möglich“, sagt Koop. Erst nach einer Genehmigung des Zolls könne ein Vertrag mit einem französischen Versorger abgeschlossen werden.
Steuern fallen trotzdem an
Deutsche Haushalte profitierten aber nicht unmittelbar von den günstigen französischen Strompreisen. „Zu bedenken ist, dass in Deutschland hohe Steuern und Netznutzungsentgelte zu zahlen sind. Hiervon ist man nicht befreit“, sagt Koop. Die Steuern und Nutzungsentgelte seien zudem eigenständig an das Finanzamt abzuführen. Mit etwa zwei Cent zusätzlich pro Kilowattstunde, schlägt die deutsche Stromsteuer zu Buche.
In der Südpfalz ist das Hauptzollamt Saarbrücken für Gas- und Stromversorgung aus dem Ausland zuständig. Bislang sei die Anzahl der Verbraucher von Energie ausländischer Unternehmen gering, heißt es auf Anfrage der RHEINPFALZ. Wie in allen Bezirken des Hauptzollamts bewege sich die Zahl der erteilten Genehmigungen auch in der Südpfalz „im niedrigen einstelligen Bereich.“ Eine Zunahme von Anfragen deutscher Haushalte gäbe es aktuell nicht zu verzeichnen. „Es wurden in diesem Jahr auch keine neuen Erlaubnisse beantragt“, heißt es aus dem Hauptzollamt Saarbrücken. Auch in anderen Regionen von Rheinland-Pfalz gäbe es keine Anträge von Verbrauchern, bestätigt das Hauptzollamt Koblenz.
Nicht alle Konzerne liefern Strom über die Grenze
Schon im Vorfeld dürfte der Suchaufwand viele wechselwillige Verbraucher abschrecken. Der größte französische Energieversorger Électricité de France SA (EDF) kann zumindest nicht über deutsche Kunden berichten. An Standorte in Deutschland liefere der zweitgrößte Energiekonzern der Welt kein Strom oder Gas, sagt Jessica Gonçalves. Aber auch EDF nehme wahr, dass die Strompreise für Endkunden in Frankreich „signifikant niedriger“ sind als in Deutschland. „Der Unterschied hat sich in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der sehr umfangreichen Maßnahmen der französischen Regierung vergrößert, sagt Gonçalves. Zu einem größeren Interesse aus Deutschland habe dies aber noch nicht geführt. „Wir haben keine Veränderungen bei den Anfragen festgestellt.“
Aufgrund der vielen Hürden ist auch der Verbraucherschützer Koop skeptisch, ob sich ein Wechsel zu einem französischen Versorger tatsächlich lohnt. „Ein hoher Verwaltungsaufwand bei geringem Ertrag“, lautet sein Fazit. Zur Entlastung der Verbraucher verweist er auf das vorgesehene Maßnahmenpaket der Bundesregierung. So sollen unter anderem eine vorzeitige Abschaffung der Ökostromumlage, eine Energiepauschale von 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Personen und ein Heizkostenzuschuss für Geringverdienende die Folgen der Preiserhöhungen der Energiekosten in Deutschland abfedern. Die ersten Maßnahmen sollen ab Juni greifen. „Bis dahin müssen sich Verbraucher in Deutschland noch gedulden“, sagt Koop.