Kreis Germersheim Streit ums Jugendparlament

Mit knapper Mehrheit hat der Gemeinderat Knittelsheim die Geschäftsordnung und Satzung des Jugendparlaments geändert. Das Jugendparlament wird am 19. April neu gewählt.

Bisher durften nur Jugendliche, die am Wahltag zwölf und maximal 18 Jahre alt sind, wählen und gewählt werden. Künftig haben auch Jugendliche, die im Wahljahr zwölf Jahre alt werden und maximal 18 Jahre alt sind, aktives und passives Wahlrecht. Unverändert gilt, dass Wähler und Kandidaten seit mindestens drei Monaten in Knittelsheim wohnen müssen. Es bewerben sich zwölf Kandidaten um sieben Sitze. Anfang März hatte Ortsbürgermeister Ulrich Christmann (CDU) auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt, dass einige Bewerber, die derzeit noch elf Jahre alt seien, erst im Laufe des Jahres zwölf würden und deshalb Geschäftsordnung und Satzung geändert werden sollen. Bei der jüngsten Ratssitzung korrigierte er sich; es handle sich nur um eine Person. Isolde Vongerichten (ZiK) kritisierte die Vorgehensweise: Die Wahlen fänden auch deshalb statt, damit sich Jugendliche in der Demokratie und dem Umgang mit Regeln und Geschäftsordnungen üben könnten, sagte sie. Und: „Eigentlich hätte schon im letzten September gewählt werden müssen.“. Ihr Resümee: „Jedes Mal drehen wir an der Geschäftsordnung herum, wenn etwas nicht passt. Das gefällt mir nicht.“ Es sei „das falsche Signal“, die Geschäftsordnung immer dem Bedarf anzupassen. „Ich bin immer bereit, über Sachen zu reden – aber nach der Wahl“, so Vongerichten. Die FWG hielt es auch nicht für nötig wegen eines Kindes die Satzung zu ändern. (nti)

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