Weingarten / Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Messerstecher-Prozess: Verteidigung und Sachverständige geraten aneinander

In der Nähe der Grillhütte bei Weingarten wurde der 17-Jährige im Juli vergangenen Jahres erstochen.
In der Nähe der Grillhütte bei Weingarten wurde der 17-Jährige im Juli vergangenen Jahres erstochen.

Beim Weingartener Messerstecher-Prozess kamen am Dienstag die Sachverständigen zur Sprache. Verteidiger Alexander Klein war am Ende außer sich über die Ausführungen einer Gutachterin – und drohte ihr mit einem Antrag auf Auswechslung.

Beim Prozess gegen einen 21-Jährigen, der im vergangenen Sommer am Rande einer Oberstufenparty in Weingarten in einen tödlichen Streit mit einem anderen Jugendlichen verwickelt war, ist das lange Zeugenprogramm endlich abgeschlossen. Am Dienstag kamen die Sachverständigen an die Reihe. Der Schlusspunkt dieses Tages war hochexplosiv. Aber eins nach dem anderen.

Rechtsmedizinerin Clara-Sophie Schwarz erklärte in ihren Ausführungen die Verletzungen des Angeklagten und des Verstorbenen. Bei Letzterem fand sie einige „Verletzungen infolge tangential schürfender Gewalt“, kurz: Schürfwunden, an der rechten Gesichtshälfte, der rechten Schulter und an beiden Handrücken. Ursachen für diese Verletzungen könne es viele geben, etwa Rangeleien auf dem Boden oder Schläge. Ausschließen konnte sie hier nur den Einsatz eines Gegenstandes.

Anders ist das bei der Wunde, die dem jungen Mann das Leben kosten sollte. Fachbegriff: „glattrandige Durchtrennung“ auf Höhe des Brustkorbs. Die Wunde war neun Zentimeter lang. Durch den Messerstich wurde das Brustbein durchtrennt, der rechte Vorhof des Herzens verletzt, die Lungenoberlappen durchstochen. Eine Rettung sei ob dieser Verletzungen „extrem unwahrscheinlich“ gewesen, auch wenn der Notarzt Sekunden später vor Ort gewesen wäre. Bemerkenswert sei das Fehlen von sogenannten Totenflecken. Das sind Blutansammlungen, die sich am Körper dort bilden, wo der Körper abliegt, zumeist also am Rücken. Der Verstorbene hatte solche praktisch nicht, weil er bereits so viel Blut verloren hatte.

Angeklagter will nicht mit Psychologin sprechen

Der Angeklagte habe am Morgen nach der Tat Rötungen im Bereich der Wangen und hinter den Ohren aufgewiesen. Wie Staatsanwaltschaft Thomas Spielbauer bemerkte, sah der 21-Jährige doch einigermaßen wenig mitgenommen aus, wenn man bedenkt, dass er im Verlauf des Abends mehrere Faustschläge hatte einstecken müssen. Die Verletzungen seien „sehr diskret und unspezifisch“, bestätigte Schwarz. Wahrscheinlich sei auch ein leichtes Schädelhirntrauma. Auf Hinweis von Verteidiger Alexander Klein wurde auch eine Wunde am Ohrlappen noch mal genau in Augenschein genommen. Die könnte doch entstanden sein, als seinem Mandanten kurz vor dessen Stich mit dem Messer die Brille vom Kopf geschlagen wurde? Das sei plausibel, antwortete Schwarz, wenn sie auch anhand der Bilder keine definitive Aussage treffen wollte.

Als nächstes war Petra Schwitzgebel an der Reihe. Die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie versuchte, Einschätzungen zu der Psyche des Angeklagten und zu seiner Gefühlswelt während der Tat abzugeben. Dabei hatte sie den Nachteil, dass dieser sich nicht zu einem Gespräch mit ihr bereit erklärt hatte. Sie konnte also nur seine Ausführungen während des Verfahrens einordnen. Er habe eine sehr unsichere Persönlichkeit, ein negatives Selbstbild, sei introvertiert. Sein Alkoholkonsum habe ein dysfunktionales Muster, weil er gegen seine Unsicherheit antrinke. Er sei aber nicht abhängig. Während der Tat habe er etwa 2,1 Promille gehabt. Das schätzte Schwitzgebel anhand der Aussagen des Angeklagten und von einigen Zeugen, wonach er im Verlauf des Abends zwischen fünf und sieben Dosen Jack Daniels-Cola getrunken hatte. Zusammen mit dem leichten Schädelhirntrauma führe die Betrunkenheit zu einer beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit. Er sei dennoch schuldfähig, weil er vorher noch zielgerichtet gehandelt habe, als es ihm darum ging, sein Handy zu suchen.

Verteidiger kritisiert Gutachterin

Dass er durch Angst zu der Tat getrieben worden sei, wollte sie weder ausschließen noch bestätigen. Der Zeitraum zwischen dem Schlag, den das Opfer ihm verpasste, und dem Stich des Angeklagten sei so kurz, dass ein Angstaffekt „nicht greifbar“ sei. Diese Formulierung sollte zum Ende des langen Verhandlungstages zum Zankapfel werden. Rechtsanwalt Alexander Klein, kein Freund leiser Töne, hatte sich bereits während ihres Vortrags an einigen Stellen echauffiert. Nun holte er zur Breitseite aus. Wie es denn sein könne, dass die Sachverständige in ihren Ausführungen überhaupt erst auf Nachfragen auf den Schlag des Verstorbenen zu sprechen kam? „Das ist doch der Dreh- und Angelpunkt des ganzen Geschehens! Wer sowas von sich aus nicht sagt, der ist als Sachverständiger ungeeignet! Das ist schlichtweg schlecht!“ , polterte der Verteidiger los. Schwitzgebels Entgegnung, dass sie diesen Schlag sehr wohl angesprochen habe, brachte Klein noch mehr in Rage. „Wenn wir nicht mal die Arbeitsgrundlage haben, was in der Hauptverhandlung wirklich gesagt wurde und was nicht, dann bin ich wirklich mit meinem Latein am Ende.“ Er drohte mit einem Antrag, die Gutachterin auszuwechseln.

Richter Markus Sturm war sichtlich bemüht, das Verfahren nicht auf der Zielgerade aus dem Ruder laufen zu lassen. Durch weitere Befragungen stellte er heraus, dass Schwitzgebel einen Angstaffekt nicht ausschließen wollte, ihn aber auch nicht bestätigen könne.

Ob Klein seinen Antrag tatsächlich stellt oder darauf verzichtet, ließ er zunächst offen. Auch, ob er sich am kommenden Donnerstag zu einem Plädoyer bereit sehe, wisse er noch nicht. „Da muss ich jetzt erstmal eine Nacht drüber schlafen“, so der Anwalt. Geplant ist, am Donnerstag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung zu hören. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

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