Zeiskam Mehrfamilienhaus darf nun doch gebaut werden

Der Neubau soll in der Mittelgasse realisiert werden.
Der Neubau soll in der Mittelgasse realisiert werden.

Erst ein einstimmiges Nein, jetzt ein einstimmiges Ja – mit Auflagen: Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Antragsteller ein Mehrfamilienhaus in der Zeiskamer Mittelgasse errichten.

Bereits im November 2022 hatte der Gemeinderat eine Anfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in der Mittelgasse abgelehnt. Die Gründe: Das Gebäude lag außerhalb der im Bebauungsplan „Ortskern“ festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Zudem verfügte es nicht über eine technische Erschließung.

Plan wird geändert

Und je Wohngebäude sind nur bis zu zwei Wohnungen erlaubt. Der Planer wollte daraufhin von der Kommune wissen, ob sie grundsätzlich am Projekt interessiert sei und eine Änderung des Bebauungsplans befürworte. Zugleich bot der Antragsteller an, nur vier statt fünf Wohnungen zu planen. „Weil wir kein Baugelände haben, stehen wir der Nachverdichtung grundsätzlich positiv gegenüber und sind bemüht, Potenziale auszuschöpfen“, betont Ortsbürgermeisterin Susanne Lechner (FWG). Sie schränkt aber auch ein: „Die Mittelgasse ist sehr eng, Nachverdichtung nur in angepasster, gemäßigter Form möglich.“

Um die Planungsziele zu sichern, empfahl die Verwaltung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen: „Die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros sollte durch den Antragsteller in Abstimmung mit Ortsgemeinde und Verwaltung erfolgen. Die Planungshoheit verbleibt uneingeschränkt bei der Ortsgemeinde.“ Die Verwaltung glaubt, dass das Grundstück mit vertretbarem Aufwand erschlossen werden kann. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag nun zugestimmt mit der Vorgabe, dass das Gebäude „maximal drei Wohneinheiten“ haben darf.

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