Kandel Katzen sollen besser geschützt werden

Katzenhalter sollen ihre Miezen kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
Katzenhalter sollen ihre Miezen kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.

Auch in der Verbandsgemeinde Kandel gilt ab 1. August eine sogenannte Katzenschutzverordnung. Sie gilt vor allem für freilaufende Katzen, die man auch Streuner- oder Straßenkatzen nennt.

Deren Anzahl soll durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung vermindert werden. So sieht es die Verordnung vor, die der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen hat. Demnach haben Katzenhalter vom 1. August an noch sechs Monate Zeit für die Behandlung der Katzen. Wie festgestellt wurde, sind streunende Katzen oft krank und unterernährt. Auch vermehren sie sich „ungebremst“, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt. Das bedeute, dass sie zwei- bis dreimal jährlich Nachwuchs bekommen. Auch stellten diese Katzen oft eine Gefahr für Vögel dar.

Derzeit ist etwa in der Ortsgemeinde Winden ein „Hotspot“ für dieses Problem zu erkennen, was bereits zu zahlreichen Anrufen von Bürgern bei der Verwaltung geführt hat, heißt es Sitzungsvorlage weiter. Deshalb möchte man das Tierleid vermindern. Tierschutzvereine, Tierärzte und Tierheime in der Region unterstützten die Einführung der Verordnung und zögen eine positive Bilanz für die Kommunen, die hier bereits tätig geworden seien.

Der Verbandsgemeinderat folgte mit seinem Beschluss dem Vorgehen in den Verbandsgemeinden Jockgrim und Bellheim sowie in den Städten Germersheim und Wörth. Die Verbandsgemeinde Kandel arbeite eng mit dem Verein „Streunerpfoten“ zusammen, der auch die Kosten für die Kastration übernehme, sollte kein Halter für die Katzen ermittelt werden. In der Verordnung werden die Pflichten der Katzenhalter definiert: frei laufende Katzen kennzeichnen, registrieren und von Tierärzten kastrieren lassen. Folgen Katzenhalter diesen Vorgaben nicht, werden Geldbußen bis zu 5000 Euro fällig. Tiere, die nicht gekennzeichnet sind und sich im Freien halten, können aufgegriffen und in einem Tierheim untergebracht werden.

x