Kreis Germersheim König: Keine Unterschrift geleistet

Das Blumenbeet, das bis 2015 von den Anwohnern des Anwesens Hauptstraße 140 gepflegt worden war, steht zur Hälfte auf öffentlich
Das Blumenbeet, das bis 2015 von den Anwohnern des Anwesens Hauptstraße 140 gepflegt worden war, steht zur Hälfte auf öffentlicher Fläche und zur Hälfte auf dem Privatgrundstück der Familie.

Die direkt an ihr Grundstück in der Hauptstraße 140 angrenzende Fläche, also ein Teil des Bürgersteigs, ist „unser Privatgelände“ – sagen Petra und August König aus Westheim. Die Eigentümer haben in den 80er-Jahren auf ihre privaten Rechte zugunsten der öffentlichen Verkehrsfläche nachweislich verzichtet – sagt Rolf Bähr von der Verbandsgemeindeverwaltung. Da er sich bislang aber „nicht persönlich um die Geschichte gekümmert“ hat, will er auf RHEINPFALZ-Anfrage nun Einblick in die damaligen Vorgänge nehmen. Am Dienstag könne er Genaueres sagen, verspricht er.

Der offenbar seit Jahren schwelende Streit zwischen den Eigentümern der Hauptstraße 140 und der Verwaltung scheint nun zu eskalieren: Petra und August König wollen, dass der zum Bürgersteig gehörende Blumenkübel vor ihrem Haus endlich entfernt wird (wir berichteten), um auf ihrem Privatgelände „einen bis zwei Parkplätze“ einrichten zu können. Mittlerweile haben sie einen Anwalt eingeschaltet, drohen mit Klage. Petra König betont, dass weder ihre Mutter noch ihre Oma damals eine Unterschrift geleistet hätten, das Gelände also nicht abgetreten worden, sondern immer noch privat sei. Für das Gelände zahlten sie Grundsteuer. Bei einem 2015 stattgefundenen Gespräch in der Verwaltung, an dem neben Bähr auch Ordnungsamtsleiter Klaus Krebs und der Westheimer Beigeordnete Otto Hoffmann (CDU) teilgenommen hätten, habe die Behörde keine Unterschrift vorlegen können, betonen die Königs. Und sehen nun die Behörde in der Pflicht: Wenn diese keine Unterschrift vorweisen könne, komme der Blumenkübel „definitiv weg“: „Entweder das Ding kommt dann weg, oder ich klage bis zum Nimmerleinstag“, fügt Petra König an. Hinsichtlich der Kosten, die der Gemeinde entstehen, macht es für sie keinen Unterschied, ob der Blumenkübel – wie vom Bauausschuss empfohlen und nun vom Ortsgemeinderat beschlossen – neu bepflanzt und gepflegt oder entfernt werde. Die Eigentümer widersprechen der im Bauausschuss getätigten Aussage von Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD), dass die Pflanzbeete von der Gemeinde gepflegt worden seien. Bis 2015 habe die Schwiegermutter das Beet vor dem Haus bepflanzt, gepflegt und bewässert, sagt August König. Petra König wehrt sich auch gegen den Vorwurf von Volz, dass Pflanzen herausgerissen worden seien: „Außer ein bisschen Unkraut, und das war meine Mutter“, schränkt sie ein. Rolf Bähr sagt auf Anfrage, dass er sich an das besagte Gespräch nicht erinnern könne. Die Hauptstraße sei „irgendwann in den 80er-Jahren ausgebaut worden – vor meiner Zeit.“ 1984 seien die Arbeiten beendet gewesen: „Danach wurden Ausbaubeiträge erhoben – und die darf ich nur erheben, wenn die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist“, die Straße also gewidmet worden sei. „Wenn die Eigentümer damals Beiträge bezahlt und kein Widerspruch dagegen erhoben haben, ist es für mich schlüssig, dass die Fläche gewidmet ist“, argumentiert er. Um Genaueres sagen zu können, will er nun Einblick in die Unterlagen nehmen. Wie berichtet, hatte der Bauausschuss bei zwei Enthaltungen dem Rat empfohlen, alle Blumenkübel in der Hauptstraße neu bepflanzen und durch die Ortsgemeinde pflegen zu lassen. Dieser Empfehlung hat sich der Ortsgemeinderat bei einer Gegenstimme von Gabi Hellmann (FWG) sowie Enthaltungen von Susanne Grabau und Stefan Leinenbach (beide FWG) angeschlossen. Fünf Ratsmitglieder fehlten. Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) hatte im Bauausschuss betont, dass sich die Eigentümer bei einem Workshop zum Thema Verkehr vor einigen Jahren gegen einen Parkplatz ausgesprochen hätten: „Das habe ich schriftlich.“ Petra und August König betonen, dass sie sich gegen einen öffentlichen Parkplatz auf der Straße ausgesprochen hätten. Weiter sagte Volz im Rat, dass die Anwohner mit dem Gehweg-Ausbau in den 80er-Jahren einverstanden gewesen seien und ein Gehweg, unabhängig der Eigentumsverhältnisse, öffentlich sei. Komme die Gemeinde dem Wunsch der Anwohner nach und entferne einen Kübel, schaffe sie einen Präzedenzfall. Und selbst wenn der Kübel entfernt würde, dürfe kein Parkplatz eingerichtet werden: „Weil man meines Wissens komplett auf dem Bürgersteig nicht parken darf.“ Die Ortsbürgermeisterin sagte, dass die Anwohner gegen die Nicht-Entfernung des Kübels klagen könnten: „Damit grundsätzlich geklärt wird, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.“ Beigeordneter Otto Hoffmann (CDU), der sich im Bauausschuss wie Stefan Leinenbach (FWG) enthalten hatte, im Ortsgemeinderat aber kein Stimmrecht hat, plädierte im Rat dafür, den „unansehnlichen, jahrelang nicht mehr gepflegten Blumenkübel“ zu entfernen – und dafür einen zusätzlichen Parkplatz für Metzgerei-Kunden einzurichten. Wie berichtet, hatte Hoffmann im Bauausschuss gesagt: „So wie die Kübel aussehen, gehörten sie alle weg.“ Falls ein Kübel entfernt und ein Parkplatz installiert werde, bezifferte er die Kosten „auf rund 5000 Euro“. Die Gemeinde müsse sich nun über die regelmäßige Pflege Gedanken machen, so Hoffmann. Gabi Hellmann (FWG) wollte die Eigentumsverhältnisse geklärt haben. Ihre Meinung: Blumenkübel weg, aber kein Parkplatz hin. Für Bauabteilungsleiter Rolf Bähr handelt es sich um „eine öffentliche Verkehrsfläche in Privatbesitz.“ Die Fläche könnte entwidmet werden. Aber: „Das liegt nicht im Interesse der Gemeinde“, betonte Bähr.

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