Kreis Germersheim Hotrock will in Rülzheim nach Geothermie bohren

Das Thema Geothermie in Rülzheim wird seit gestern vor dem Amtsgericht Germersheim ausgetragen. Geklagt hat die Gemeinde Rülzheim auf Einhaltung des Pachtvertrags und damit Räumung des Bohrplatzes. Hotrock hält dagegen, dass der Pachtvertrag nicht von der Gemeinde gekündigt werden darf und die Option auf jährliche Verlängerung nach wie vor gültig ist.

Im Mai 2013 hat der Ortsgemeinderat Rülzheim beschlossen, den Pachtvertrag mit der Hotrock Geothermiekraftwerke GmbH & Co. KG nicht mehr zu verlängern. Der lief am 30. Juni 2013 aus. Als Gründe führte der Rat damals die Erdbeben in Insheim und Landau an sowie die Probleme mit der angewandten Technik. Hotrock will dies aber nicht gelten lassen und geht davon aus, dass eine Verlängerung des Pachtvertrages erfolgen muss. Der Pachtvertrag hatte der Richterin am Amtsgericht zufolge eine Gültigkeit von 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2011. Darüber hinaus stehe eine Option für ein weiteres Jahr im Pachtvertrag. Dabei zitierte sie gestern Morgen den Vertragstext und hob hervor, dass ausdrücklich nicht darin enthalten ist, dass es einen Option „für jeweils ein Jahr“ ist. Auch beziehe sich der Pachtvertrag nicht auf einen zusätzlich geschlossenen Gestattungsvertrag. „Der Vertrag ist klar formuliert, daran beteiligt waren keine Laien“, folgerte die Richterin. Dem widersprach Dr. Ann Marie Welker, Rechtsanwältin für Hotrock: Der Pachtvertrag sei mit einem Mitarbeiter der Geschäftsführung geschlossen worden, der im Auftrag ihres Mandaten gehandelt habe. Sinngemäß sei der Vertrag so gemeint gewesen, dass er so lange gültig sein soll, so lange Hotrock dort Bohren werde. „Alles andere macht wirtschaftlich keinen Sinn“, argumentierte die Rechtsanwältin. Sie bot dem Gericht den Mitarbeiter der Geschäftsleitung als Zeugen an. Zudem sei ihren Mandaten nicht ganz klar, was die Gemeinde wolle. Bis vor kurzem habe es Gespräche zwischen Hotrock, den Mainzer Stadtwerken und der Gemeinde gegeben. Die Stadtwerke hätten Interesse, Hotrock das Bohrrecht abzukaufen. Rechtsanwalt Norbert Krüger, Vertreter der klagenden Gemeinde, weiß nichts von neuen Verhandlungen der Gemeinde. Für ihn gehe es hier um die Einhaltung des geschlossenen Pachtvertrages, also darum, dass der ausgelaufen sei. Die Richterin räumte beiden Parteien eine Frist bis 8. Dezember ein, um sich nochmals zur Sache zu äußern. Weitere Zeugen werden Ortsbürgermeister Reiner Hör und der Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde, Sascha Schäffner, sein. Nächster Verhandlungstag ist Mittwoch, 17. Dezember, 9 Uhr, Amtsgericht. (wim)

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